„Wir angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte haben bei den über 52.000 berufstätigen Kammermitgliedern eine klare Mehrheit.“ In Nordrhein waren Ende 2022 insgesamt 73 Prozent in Krankenhäusern, MVZ, Praxen, Behörden, Pharmazie oder in der Industrie angestellt ärztlich tätig. Wer vertritt die Interessen dieser überwiegenden Mehrheit? Erfahrungsgemäß garantierten dies bisher nur die Delegierten des Marburger Bundes in der Kammerversammlung, dem nordrheinischen Ärzteparlament, niemand sonst.
Wer entscheidet über die Besetzung der 121-köpfigen Kammerversammlung, über den dort artikulierten künftigen berufspolitischen Weg der Ärztekammer, über die Schwerpunkte der gesamten Kammerarbeit bis in das Jahr 2029 oder über die genauen Inhalte unserer Weiterbildungsordnung?
Dr. med. Sven Dreyer: „Vielen Ärztinnen oder Ärzten ist gar nicht so recht bewusst, dass sie selbst der Souverän sind! Wir selber haben es also in der Hand.“ Jedes nordrheinische Kammermitglied hat das Recht, seine Vertretung zu wählen. Jede Ärztin oder Arzt kann bei der Kammerwahl für ein persönliches Mandat in der Kammerversammlung kandidieren, um dort bei der Wahl des Vorstandes und der Besetzung aller Kommissionen oder Gremien mitzubestimmen.
„Sie entscheiden so bei allen berufspolitischen Themen aktiv mit. Sie setzen die neuen Schwerpunkte der Kammerarbeit. Sie vertreten vor allem Ihre eigenen beruflichen Interessen“, erinnert Dreyer.
Wie sehen die Mehrheitsverhältnisse im Ärzteparlament derzeit aus? „Bisher ist dort die Mehrheit der Kammermitglieder mit 47 Prozent der Mandate noch unterrepräsentiert. Als Marburger Bund wollen wir bei der Briefwahl im Juni nächsten Jahres faire Verhältnisse schaffen“, unterstreicht Dr. med. Sven Dreyer. „Dazu benötigen wir schon jetzt möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Kliniken, Praxen, MVZ und Behörden, die sich auf unseren regionalen Listen zur Wahl stellen.
„Jede einzelne Ärztin, jeder einzelne Arzt gibt so dem Marburger Bund vor Ort ein Gesicht – gerade auch, wenn Sie nicht auf einem aussichtsreichen Listenplatz kandidieren. Ihre Kandidatur ist unabhängig davon ein wichtiger erster Schritt für unseren gemeinsamen Erfolg.“
„Nutzen Sie daher bitte die Beilage in der MBZ, darin sind die Formulare für Ihre Kandidatur für die nächste Kammerversammlung und Ihre jeweilige Kreisstelle und die Unterstützung unserer Listen enthalten. Sie können auch den Anhang dieses Textes nutzen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen im Original zurück. Mit diesem Engagement können Sie Ihre Interessen wirksam vertreten. Herzlichen Dank für Ihr Engagement.“ (mhe)