Für Ärztinnen ergeben sich zum Teil grundlegende Umgestaltungen der bestehenden Rechtslage, neue Tatbestandsmerkmale und Rechte werden eingeführt. Gerade hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Weiterbildung und Schwangerschafts- und Erziehungszeiten ergeben sich veränderte Perspektiven.
Ein Fokus der Neuregelungen liegt auf der Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf schwangere Frauen, die sich in Studium befinden. Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Studentinnen.
Arbeitgeber sollen ferner ihre Mitarbeiter besser über die Risiken am Arbeitsplatz aufklären müssen. Um den Arbeitsschutz zu verbessern, soll jeder Arbeitsplatz daraufhin überprüft werden, ob hier besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.
Neu ist auch, dass die Regelungen zur Mehr-und Nachtarbeit branchenunabhängig gefasst werden sollen, dass Frauen mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen und dass Betriebe durch einen neuen Ausschuss für Mutterschutz bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes beraten werden.
Eine Veranstaltung des Marburger Bundes NRW-RLP in Kooperation mit dem Deutschen Ärztinnenbund
10:00 Uhr - Begrüßung
Dr. med. Christiane Groß und Dr. med. Hans-Albert Gehle
10:15 Uhr - Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick
RA Rolf Lübke
11:00 Uhr - Arbeitsrechtliche Optionen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), Elternzeit
RA'in Stephanie Gehrke
11:45 Uhr - Konsequenzen eines ausgeprägten Schutzgedankens auf die tägliche Arbeit
Dr. med. Anne Bunte
12:00 Uhr – Mittagsimbiss
12:30 Uhr - Beruflicher Alltag von Ärztinnen in der Weiterbildung
Dr. med. Anika Biel und Dr. med. Inna Agula-Fleischer
13:45 Uhr - Beschäftigung von Ärztinnen aus der Warte einer Gynäkologin
Dr. med. Gundula Enderer
14:30 Uhr - Zusammenfassung, Verschiedenes
Anmeldung: info@marburger-bund.net