Wenn nicht einmal die Kräfte, die die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach durch den Bundestag gebracht haben, mit zentralen Punkten des Gesetzes zufrieden waren, dann belege das einmal mehr die mangelnde inhaltliche und handwerkliche Qualität der Reform, ist der Kammerpräsident entsetzt.
Nachbesserungen hält deshalb auch Dr. med. Hans-Albert Gehle für unverzichtbar, wenn das KHVVG den Krankenhäusern, von denen immer mehr wirtschaftlich auf der Kippe stehen, noch in absehbarer Zeit helfen soll. Noch immer, so einer der Kritikpunkte, ist die Höhe der versprochenen „Vorhaltevergütung“ für die Kliniken abhängig von deren Leistungsvolumen, was kleine, aber bedarfsnotwendige Krankenhäuser benachteilige.
„Auch von den im Gesetz vorgesehenen Sicherstellungszuschlägen werden Kliniken in Nordrhein-Westfalen kaum profitieren können“, befürchtet Gehle mit Blick auf die Strukturen der stationären Versorgung im Land – nach Angaben des Landes erfüllten gerade einmal drei von 320 Krankenhäusern die Bedingungen. Außerdem kämen auch schwere Zeiten auf die ärztliche Weiterbildung zu.
Die von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eingebrachte Entschließung lenkt den Blick zudem auf kaum zu erfüllende Personalstandards, die das KHVVG vorsieht. „Schon jetzt ist absehbar, dass die geforderten Zahlen von Fachärztinnen und Fachärzten einigen Bereichen, zum Beispiel in der Notfallversorgung und in der Kinderchirurgie, nicht zu erfüllen sind“, warnt Ärztekammerpräsident Gehle und verweist auf den Fachkräftemangel, der sich in den Kliniken immer stärker bemerkbar macht.
„Insofern ist es richtig, dass die Krankenhausreform unter anderem vorsieht, Tarifsteigerungen bei allen Beschäftigten im Krankenhaus zu refinanzieren. Diese Refinanzierung muss so schnell wie möglich kommen. Die Kliniken als Arbeitgeber sind dringend gefragt, dieses Signal an die Beschäftigten weiterzugeben, um die Arbeit im Krankenhaus endlich wieder attraktiver zu machen und die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen.“