Die Vorbereitungen zur Wahl – insbesondere die Phase der Kandidatengewinnung – beginnen gleichwohl schon jetzt. Die frühzeitige Kandidatur für die Listen des Marburger Bundes macht Sinn, denn – egal ob Sie auf einem sicheren oder hinteren Listenplatz kandidieren wollen, jede einzelne Kandidatin und jeder Kandidat gibt dem Marburger Bund vor Ort ein Gesicht. Das ist der erste Schritt zu einem gemeinsamen Erfolg. Welche Bedeutung hat die Wahl zur Kammerversammlung?
Die 121 Delegierten der nordrheinischen Kammerversammlung wählen in der konstituierenden Sitzung zunächst den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die weiteren 16 Mitglieder des Kammervorstandes sowie die Mitglieder der sieben Fachkommissionen und der 20 Ausschüsse.
In der Kammerversammlung werden alle bedeutsamen Themenfelder der ärztlichen Berufspolitik, u.a. insbesondere der Bereich der Fort- und Weiterbildung und der Ärzteversorgung, erörtert und Änderungen entschieden.
Die Ärztekammer Nordrhein ist das berufsethische Rückgrat in einer gesundheitspolitisch schwierigen Zeit, eine einflussreiche Körperschaft öffentlichen Rechts, mit deren Hilfe Ärztinnen und Ärzte unabhängige Entscheidungen zum Wohle ihrer Patienten treffen können. Immerhin 9,6 Millionen Einwohner leben in dem Kammerbereich. Es lohnt sich, kurz auf die Kernaufgaben der Ärztekammer Nordrhein zu blicken. Hierzu zählen:
- die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft, u.a. durch ihre Mittlerfunktion gegenüber dem Landesparlament, den Parteien, der Landesregierung und den Medien;
- die Weiterbildung der Ärzteschaft einschließlich der Durchführung der Weiterbildungsprüfungen und Formulierung sowie die Überwachung der Einhaltung der Weiterbildungsordnung;
- die ärztliche Fortbildung, insbesondere durch die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung;
- die Sicherung einer zukunftsfesten Altersversorgung für Ärzte;
- die Sicherung der Qualität der ärztlichen Versorgung;
- die Beteiligung an der Landesgesundheitskonferenz, an kommunalen Gesundheitskonferenzen und an der Krankenhausplanung;
- die Erarbeitung von Stellungnahmen oder Fachgutachten für Aufsichtsbehörden und die Benennung von Sachverständigen;
- die Berufsaufsicht und Formulierung der Berufsordnung;
- die Schlichtung berufsbezogener Streitigkeiten;
- die Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich ärztlicher Behandlungsfehler und Arzthaftungsfragen, insbesondere durch die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler;
- die Bürgerberatung
Angesichts all dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der Marburger Bund in der Kammerversammlung und allen weiteren Gremien der Ärztekammer Nordrhein adäquat vertreten ist, denn niemand sonst wird in der kommenden fünfjährigen Amtsperiode die besonderen Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte vertreten.
Die vielfältigen Chancen der Einflussnahme und Gestaltung können Ärztinnen und Ärzte durch eine persönliche Unterstützung des Marburger Bundes wirklich nutzen. Der Marburger Bund will auch in der nächsten fünfjährigen Amtsperiode wieder die größte Fraktion in der Kammerversammlung stellen, um die Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte bestmöglich zu wahren.
Daher wird der Marburger Bund bei den anstehenden Wahlen 2019 wieder mit eigenen Kandidatenlisten antreten. Hierzu möchten wir uns schon frühzeitig um Ihre Unterstützung und vor allem Bereitschaft zur Kandidatur bemühen. Wir sehen in Ihrer persönlichen Kandidatur ein wichtiges Zeichen der Unterstützung für den Marburger Bund. Alle Kandidatinnen und Kandidaten auf unseren Listen werben mit ihrem guten Namen für ein möglichst erfolgreiches Wahlergebnis des Verbandes.
Sollte die Kandidatur-Beilage in Ihrer MBZ-Ausgabe fehlen, können Sie die Formulare über die Kölner MB-Geschäftsstelle anfordern. E-Mail: info@marburger-bund.net; Tel.: (0221) 720 0373, postalisch: Marburger Bund NRW/RLP, Wörthstraße 20, 50668 Köln.