Nach sechs Jahren können die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) wieder die 50 Delegierten der Vertreterversammlung der KVNO wählen. Mit ihrer Stimmabgabe haben sie die Möglichkeit, ihren Vertreter in dieses Gremium zu wählen. Die KV-Wahl findet in drei getrennten Sektoren statt. Haus-und Fachärzte wählen separat 39 Delegierte. In Praxen oder MVZ angestellte Ärztinnen und Ärzte und ermächtigte Ärzte wählen separat sechs Delegierte. Psychotherapeuten weitere fünf Delegierte.
Angesichts von insgesamt acht Wahllisten in dem relativ kleinen Sektor der angestellten und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte verweist Michael Lachmund darauf, wie wichtig es ist, dass Vertreter des Marburger Bundes in das höchste Gremium der KVNO gewählt werden: „Wir wollen uns in der nächsten Amtsperiode dafür einsetzen, dass die Belange der angestellten und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte auch in der KVNO ausreichend Gehör finden.
„Die KV entscheidet nicht nur über die Honorarverteilung, sondern auch über konkrete Arbeitsbedingungen und ärztliche Handlungsspielräume in der ambulanten Versorgung, daran müssen angestellte Ärztinnen und Ärzte beteiligt sein. Es ist deshalb unverzichtbar, dass der Marburger Bund für die angestellten und die ermächtigten Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen in Praxen oder MVZ in der künftigen Vertreterversammlung der KVNO mitsprechen kann. Dafür benötigen wir bei dieser KV-Wahl Ihre Stimmen. Ihre Stimme entscheidet.“
Die Wahl findet erstmals als Hybrid-Wahl statt, d. h. die Wähler können vom 13. Juni bis zum 12. August 2022 entweder online oder per Briefwahl wählen. Michael Lachmund: „Nutzen Sie bitte Ihr Wahlrecht und stimmen Sie für die Liste des Marburger Bundes!“