„Freiheit gilt unter der Voraussetzung unserer Standards an Qualität und Patientensicherheit. Verantwortung tragen können wir jedoch nur, wenn wir gleichzeitig die Freiheit haben, unser Wissen, unsere Erfahrung und auch unsere Kreativität auf die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen, jeder Erkrankung und der jeweiligen Begleitumstände anzuwenden. Dabei müssen wir weisungsunabhängig sein - frei von Weisungen Dritter, frei von Interessen Dritter. Es darf uns einzig um das Wohl unserer Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer Gesellschaft gehen. Gerade im Angesicht der zunehmenden Kommerzialisierung der Medizin ist das von herausragender Bedeutung“, unterstrich Dr. Matheis.
Der rheinland-pfälzische Kammerpräsident verwies aber auch auf politisch gesetzte Grenzen: „Karl Lauterbach hat in einem Interview im vorigen Dezember auf die Frage, warum er bei der Vorbereitung der Krankenhaus-Reform nur auf Wissenschaftler gesetzt habe und warum kein einziger Interessenvertreter mitreden durfte geantwortet: „Hätte ich von Anfang an alle mitreden lassen, wäre es auf den üblichen Lobbyistenkrieg hinausgelaufen. Am Ende hätte es nur ein Ergebnis gegeben: Der kleinste gemeinsame Nenner ist immer die Forderung nach mehr Geld vom Steuerzahler, keine echte Reform.“
„Wer die Interessenvertreter der Ärzteschaft, wer die Ärztekammern – als die Körperschaften Öffentlichen Rechts – als Lobbyisten verkennt, der hat unser Gesundheitssystem und die wichtige Rolle der Selbstverwaltung in diesem System einfach nicht verstanden“, kritisierte Dr. Matheis. Eine Argumentation, die leider Tradition hat in der Bundespolitik. Vom „Lobbygeschrei“ hatte 2006 schon Ulla Schmidt – deren wichtigster Berater Karl Lauterbach war – gesprochen. „Er hat scheinbar nichts dazugelernt.“
Seinerzeit hieß es „Schluss mit der Ideologie der Freiberuflichkeit“, erinnerte Dr. Matheis weiter. „Damals wie heute weiß man um die gesellschaftliche Bedeutung und um die Kraft, die in der Freiberuflichkeit begründet ist. Man will sie abschaffen, weil die Freiberuflichkeit auf dem Weg des Ministers zu einer Medizin unter staatlicher Einflussnahme stört. Man möchte Staatsmedizin. Staatsmedizin ist mit Freiberuflichkeit nicht vereinbar.“
Wer weitreichende Eingriffe in die Versorgung über das Knie bricht, ohne die ärztliche Selbstverwaltung einzubeziehen – der habe nicht verstanden, was Sachverstand und Kompetenz derjenigen, die in der Versorgung tätig sind, für das Gesundheitssystem bedeuten. „Wir dürfen uns ein solches Verhalten nicht bieten lassen. Wir müssen uns zurückbesinnen auf das, was die ärztliche Selbstverwaltung ausmacht, wofür sich Ärztinnen und Ärzte vor mehr als 150 Jahren zusammengeschlossen haben. Die Professionalität als innere Haltung der Ärzteschaft ist nicht nur ihr eigener Wert, er ist, wie auch die Professionalität der Pflege, zugleich ein Wert der Gesellschaft.“