• „Wir haben Krankenhausgeschichte geschrieben!“

    Neuer Krankenhausplan in NRW steht | Akteure betonen ausgezeichnete Zusammenarbeit
    18.Dezember 2024
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eines ihrer wichtigsten Projekte nach gut sechsjähriger Planungszeit erfolgreich abgeschlossen: Mit dem zum Wochenbeginn erfolgten Versand der Feststellungsbescheide an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ist das Krankenhausplanungsverfahren beendet. Den Kliniken wurde verbindlich das künftige Leistungsportfolio mitgeteilt. Damit steht nun im Detail final fest, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der Krankenhauslandschaft in NRW kommen wird.
    Nach sechsjähriger Planung steht der neue Krankenhausplan in NRW. Alle Akteure traten vor die Presse.
    Nach sechsjähriger Planung steht der neue Krankenhausplan in NRW. Alle Akteure traten vor die Presse.

    Alle Beteiligten hoben zum Abschluss die einzigartige Zusammenarbeit aller Akteure hervor. „Das zeigt, wie groß die Unterstützung für diese grundlegende Strukturreform ist. Den neuen Krankenhausplan zu erstellen war eine enorme Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Für das große Engagement aller Beteiligten möchte ich mich ausdrücklich und herzlich bedanken“, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er betonte hier die gravierenden Unterschiede zur Klinikreform des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, die die Expertisen der sonstigen Akteure dagegen ausgeschlossen habe.

    „Ich bin mir sicher, dass wir Krankenhausgeschichte geschrieben haben“, sagte Karl-Josef Laumann. Es handele sich um das anspruchsvollste Projekt seines Politikerlebens. „Der neue Krankenhausplan ist eine Mammutaufgabe gewesen, in der zuletzt über 3.600 Einzelentscheidungen getroffen worden sind. Jede Entscheidung können wir sachlich begründen. Mit dem neuen Krankenhausplan endet der ruinöse Wettbewerb unter den Kliniken.“

    Der neue Plan führe zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt seien. „Wir stellen die Krankenhauslandschaft in unserem Land durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament.“

    Der neue Krankenhausplan sei in NRW aber auch nur möglich gewesen, weil alle verantwortlichen Akteure im Gesundheitswesen hervorragend zusammengearbeitet haben und dadurch sei ein großes Vertrauen entstanden, das fortwirken werde.

    Um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben, treten die Regelungen der neuen Krankenhausplanung am 1. April 2025 in Kraft. Darüber hinaus wird es für bestimmte Leistungsgruppen, etwa in der Kardiologie und der Orthopädie, Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2025 geben. Denn gerade bei Leistungen mit hohen Fallzahlen oder einer besonderen Notfallrelevanz wird der erforderliche Aufbau von Kapazitäten Zeit in Anspruch nehmen.

    Der neue Plan wirkt dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegen, indem vor allem bei hoch komplexen Leistungen Doppel- und Mehrfachvorhaltungen abgebaut werden. Gleichzeitig stellt der neue Plan sicher, dass die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen die bestmögliche Versorgung erhalten und die Grund- und Notfallversorgung überall im Land gut erreichbar ist. Denn es ist der erste Krankenhausplan bundesweit, der anhand von klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung erstellt wurde.“

    „Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser stehen nun vor einer Phase, in der vielerorts deutliche und teils auch schmerzhafte Veränderungen umgesetzt werden müssen. Wir sind zum Wandel bereit“, sagt Sascha Klein, Vize-Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW). „Es wird nun drauf ankommen, dass in diesem Prozess der Anspruch an ein lernendes System auch mit Leben gefüllt wird.“

    „Der Spezialisierungsgedanke der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung hat erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Bisherige „volle“ Weiterbildungsbefugnisse müssen angepasst werden, wenn neue Versorgungsaufträge das Leistungsspektrum eines Hauses einschränken“, gab Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, zu bedenken.

    „Das wird ab 2026 greifen. Bis dahin müssen Netzwerke geknüpft werden, die ärztliche Weiterbildung mit Verbünden und Rotationen möglich machen. Deshalb erwarten wir als Ärztekammern, dass die Landesregierung verbindliche Vorgaben zu regionalen und trägerübergreifenden Weiterbildungsverbünden festlegt, zum Beispiel im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes. Dies gilt neben den speziellen chirurgischen Fächern wie Orthopädie und Unfallchirurgie auch für Querschnittsfächer wie Anästhesie oder Radiologie.

    „Wenn durch die neuen Versorgungsaufträge die Möglichkeiten zur Weiterbildung in den Häusern eingeschränkt werden, muss es also Strukturen geben, die nach wie vor ärztliche Weiterbildung möglich machen. Darüber wird die Kammer wachen. Denn die Attraktivität zahlreicher Kliniken für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten wird ohne diese verbindlichen regionalen und trägerübergreifenden Rotationen im Sinne einer gesicherten Weiterbildung nachlassen und in der Folge dann auch zu Versorgungsproblemen durch den daraus resultierenden Ärztemangel an diesen Kliniken führen.“