Rückwirkend zum 1. Oktober 2022 erhöht sich das individuelle Stundenentgelt in der Nachtzeit (21 Uhr bis 6 Uhr) um weitere 5 v.H. Dies bezieht sich auf alle Dienstformen, soweit diese bei der Berechnung auf das individuelle Stundenentgelt abstellen, was z.B. bei der Regelarbeitszeit, dem Bereitschaftsdienst und den Sockelbeträgen während der Rufbereitschaft der Fall ist.
Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich weiterhin die Bewertung des Bereitschaftsdienstes von 60 Prozent auf 70 Prozent in der Stufe I und von 95 Prozent auf 100 Prozent in der Stufe II.
Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 tritt eine klarstellende Regelung für Teilzeitbeschäftigte in Kraft, wonach diese nur zeitrelativ zum Beschäftigungsumfang an den Höchstgrenzen der Arbeitszeit und der Anzahl an Bereitschaftsdiensten sowie Rufbereitschaften teilnehmen.
Die materiell größte Verbesserung erfolgt dann im neuen Jahr. Zum 1. April 2023 wird sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte von 42 auf 40 Wochenstunden bei ungekürztem Tabellenentgelt verringern, also bei vollem Lohnausgleich. Dies vor dem Hintergrund, dass auch der Referenztarif TV-Ärzte-BG-Kliniken bereits seit dem Jahr 2022 eine Regelarbeitszeit von nur noch 40 Wochenstunden vorsieht. Ebenfalls verkürzt sich dann der Ausgleichzeitraum für die Regelarbeitszeit von zwölf aus sechs Monate.
Schließlich wurde in der ARK RWL eine Antragsfriedenspflicht und eine Angleichungsklausel vereinbart, die die weitere Gehaltsentwicklung des TV-Ärzte-KF nun auch formell an die weitere Entwicklung des TV-Ärzte-BG-Kliniken knüpft. Hintergrund ist, dass der TV-Ärzte-BG-Kliniken immer schon die tarifliche Blaupause für den TV-Ärzte-KF gewesen ist, die Dienstgeber innerhalb der ARK RWL dies aber stets bestritten haben.
Nun wurde also erstmals in einem Beschluss der ARK RWL erreicht, dass sich der TV-Ärzte-KF am arztspezifischen Tarifvertrag der BG-Kliniken zu orientieren hat. Hinsichtlich der Antragsfriedenspflicht ist eine "Quasi-Laufzeit" bis zum 1. April 2023 vereinbart. Weitere materielle Forderungen zum TV-Ärzte-KF können also erst wieder nach dem 1. April 2023 gestellt werden, in der Hoffnung, dass bis dahin eine Tarifeinigung des Marburger Bundes mit den BG Kliniken vorliegt.
Bei einem weiteren Antrag wird die nach einer Tarifeinigung des Marburger Bundes mit den BG Kliniken geltende Vergütungstabelle des TV-Ärzte-BG-Kliniken mit der Vergütungstabelle des TV-Ärzte-KF zu vergleichen sein, die ab dem 1. April 2023 auf Basis einer 40 Stundenwoche gilt.
Hierbei ist dann zu berücksichtigen, dass die Tabellenwerte des TV-Ärzte-KF nach Einführung der 40 Stundenwoche am 1. April 2023 aus heutiger Sicht knapp fünf Prozent oberhalb derjenigen des TV-Ärzte-BG-Kliniken (Stand 31. Dezember 2022) liegen.
Die Höhe von weiteren Lohnsteigerungen im TV-Ärzte-KF nach dem 1. April 2023 sind also vom Ausgang der Tarifverhandlungen des Marburger Bundes mit den BG Kliniken ab Januar 2023 abhängig.