Schon in den Jahren 2016 bis 2021 hat NRW krankenhausplanerisch auf die Bildung von Versorgungszentren gesetzt. Unter dem Begriff Zentrum verstand NRW krankenhausplanerisch grundsätzlich die Konzentration höchst leistungsfähiger medizinischer Versorgungsangebote. Im Krankenhausplan 2022 wird dieser Weg durch Zentralisierung hochspezialisierter Versorgungsleistung in Leistungsgruppen in anderer Form erneut aufgegriffen.
Die Landeshauptversammlung des Marburger Bundes hält den durch Krankenhausplan 2022 eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig. Nach einer Handreichung des Landes muss diese Zusammenarbeit in regionaler bzw. lokaler Absprache erfolgen. Ohne trägerübergreifende Verbünde ist auch nach Ansicht des Marburger Bundes das Ziel des Krankenhausplanes nicht zu erreichen.
Besondere Zentren sollen aber weiterhin auf Landesebene ausgewiesen werden. Hier steht nicht nur eine spezialisierte Leistung im Fachgebiet, sondern v.a. auch eine fachübergreifende, interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Vordergrund.