Brink ergänzte, dass für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser eine zukunftsorientierte Krankenhauslandschaft notwendigerweise auch mit einer bedarfsgerechten Investitionsförderung durch das Land verbunden ist. Das ist längst noch nicht der Fall.
„Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge. Die in Nordrhein-Westfalen gewachsene Krankenhausstruktur in ihrer Trägerschaft stärkt den Qualitätswettbewerb und entspricht den Wünschen der Patienten. Strukturabbau allein ist keine Krankenhausplanung. Die Wahlfreiheit des Krankenhauses für die Bürger muss auch zukünftig gegeben sein“, betonte Brink.
„Wir öffnen uns dem Strukturwandel zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung und unterstützen Strukturveränderungen, die in den Regionen und vor Ort entwickelt und gelebt werden. Notwendig ist hierzu eine nachhaltige Krankenhausplanung, die konsequent an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort, in den Regionen, ausgerichtet ist,“ erklärte Brink.
In ihrem Grundsatzpier hebt die KGNW hervor, sich für die Überwindung unterschiedlicher Interessen in dem Entwicklungsprozess der Krankenhausplanung in den Regionen einzusetzen. „Voraussetzungen sind für uns in der Umsetzung, dass der Prozess sich konsequent an den Versorgungsbedürfnissen der Bürger in den Regionen orientiert und transparent ausgestaltet ist,“ hob Brink hervor. Auch müsse dieser Prozess unter der politischen Federführung des Landes koordiniert, moderiert und verantwortet werden.
Nach dem Konzept der KGNW sollen die beteiligten Akteure auf lokaler und regionaler Ebene frühzeitig partnerschaftlich in der Planungsphase einbezogen werden. Auch in der Umsetzungsphase sollen die regionalen und lokalen Partner bei den konkreten Abstimmungsprozessen im Rahmen der regionalen Planungskonzepte unterstützt werden.
Das Grundsatzpapier der KGNW zur Krankenhausplanung 2019 bis 2030 ist auf der Homepage der KGNW unter www.kgnw.de/aktuelles/informationen/2019_pm_grundsatzpapier_der_kgnw_krankenhausplanung
zum Download bereitgestellt.