• Ärztinnen und Ärzte an der Universitätsmedizin Mainz erhalten rückwirkend zwei Gehaltserhöhungen

    Pressemitteilung
    MB-Tarifabschluss: 2,1 Prozent ab 1. März 2019 / 2,2 Prozent ab 1. März 2020
    03.November 2020
    Mainz/Köln. Die gut 1.200 Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz erhalten rückwirkend in zwei Schritten mehr Gehalt. Dies sieht die Einigung zwischen der Universitätsmedizin Mainz und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz vor. „Im ersten Schritt erhöhen sich die ärztlichen Gehälter rückwirkend zum 1. März 2019 um 2,1 Prozent. Ebenfalls rückwirkend erhalten die Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. März 2020 nochmals 2,2 Prozent mehr Gehalt. Die beiden Erhöhungen betreffen auch die tarifdynamischen Zulagen und den Notarztwagen-Zuschlag (NAW)“, erläutern der MB-Verhandlungsführer und Landesverbands-Geschäftsführer RA Rolf Lübke und Dr. med. Hans-Ulrich Strecker (Vorsitzender des MB-Bezirks Rheinhessen und Mitglied der Verhandlungskommission). Seit 2011 gibt es für Ärztinnen und Ärzte an der Universitätsmedizin Mainz einen Haustarifvertrag.

    Ferner stellt die Universitätsmedizin Mainz allen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis bereit und übernimmt auch die laufenden Kosten dafür.

    Die Laufzeit des Tarifabschlusses endet am 31. Dezember 2020, d.h. in Kürze beginnen bereits die nächsten Tarifverhandlungen mit der Universitätsmedizin Mainz. Am 17. November 2020 soll zunächst über jene Regelungen verhandelt werden, die die Gesamtarbeitslast absenken.

    Dabei handelt es sich um einzelne tarifvertragliche Regelungen, die etwa bereits in den kommunalen Krankenhäusern und den meisten sonstigen Universitätsklinika in Deutschland und erst zum Teil an der Universitätsmedizin Mainz gelten. Dazu zählen Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste, für die Zahl der Wochenenddienste sowie die konsequente Erfassung der Arbeitszeit. Künftig soll die Anwesenheit in der Universitätsmedizin Mainz ausnahmslos als Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden.