Ferner stellt die Universitätsmedizin Mainz allen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis bereit und übernimmt auch die laufenden Kosten dafür.
Die Laufzeit des Tarifabschlusses endet am 31. Dezember 2020, d.h. in Kürze beginnen bereits die nächsten Tarifverhandlungen mit der Universitätsmedizin Mainz. Am 17. November 2020 soll zunächst über jene Regelungen verhandelt werden, die die Gesamtarbeitslast absenken.
Dabei handelt es sich um einzelne tarifvertragliche Regelungen, die etwa bereits in den kommunalen Krankenhäusern und den meisten sonstigen Universitätsklinika in Deutschland und erst zum Teil an der Universitätsmedizin Mainz gelten. Dazu zählen Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste, für die Zahl der Wochenenddienste sowie die konsequente Erfassung der Arbeitszeit. Künftig soll die Anwesenheit in der Universitätsmedizin Mainz ausnahmslos als Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden.