• Faire und einheitliche Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr gefordert

    Pressemitteilung
    Studierende zeigen sich verärgert über Antwort von Minister Laumann
    28.April 2023
    Köln. Der Vorstand des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz kritisiert die Aufwandsentschädigung für Studierende der Humanmedizin im Praktischen Jahr an den Universitätskliniken in NRW und RLP als unangemessen niedrig. Zudem gibt es gravierende Unterschiede bei der gezahlten Aufwandsentschädigung für angehende Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. „Wir fordern schon seit längerem, dass die viel zu niedrigen Aufwandsentschädigungen einheitlich mindestens an den BAföG-Höchstsatz angepasst werden müssen“, erklärt Andrej Weissenberger, im MB-Landesvorstand kooptierter Sprecher der über 5.000 Studentinnen und Studenten im Marburger Bund NRW/RLP. Der Bafög-Höchstsatz liegt im laufenden Jahr bei 934 Euro. Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro sei angemessen.

    Traurige Realität ist aber, dass an sechs Unikliniken in NRW die monatliche Aufwandsentschädigung zwischen gerade 160 Euro und 500 Euro liegt. Eine Uniklinik zahlt pro „Anwesenheitstag“ 22,50 Euro. Zusätzlich zahlen fünf der sechs Unikliniken noch Essengeld, das allerdings zwischen fünf Euro pro „Anwesenheitstag“ und 200 Euro monatlich beträgt. Dies ist einer Aufstellung zu entnehmen, die die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zweier FDP-Abgeordneten veröffentlicht hat (Landtag NRW - Drucksache 18/2968). An der Universitätsmedizin Mainz variiert die Aufwandsentschädigung je nach Klinik im gleichem Umfang.

    Besonders verärgert die Studierenden, dass die einvernehmlich antwortenden Minister für Gesundheit (Karl-Josef Laumann) und Ministerin für Kultur und Wissenschaft (Ina Brandes) in ihrer Antwort „derzeit keinen Bedarf sehen, auf eine bundesweit einheitliche Höhe der PJ-Aufwandsentschädigung hinzuwirken“.

    Die Begründung der Ablehnung einer einheitlichen Aufwandsentschädigung verwundert zudem: „Eine einheitliche Höhe hätte u.a. die Folge, dass die regionalen Gegebenheiten, insbesondere hinsichtlich der Lebenshaltungskosten, keine Berücksichtigung finden könnten“. Auch sehen der Minister und die Ministerin keinen Zusammenhang zwischen der PJ-Aufwandsentschädigung und der späteren Tätigkeit der PJ-Studierenden als Ärztin oder Arzt. Vom ansonsten – etwa für die Gründung der Fakultät OWL – angeführten „Klebeffekt“ will man nichts mehr wissen.

    „Angemessene Wertschätzung für den dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs sähe sicherlich ganz anders aus. Wir werden stattdessen nur als günstige Arbeitskräfte angesehen“, beklagt Andrej Weissenberger. Die Medizinstudierenden leisteten im Rahmen ihres Praktischen Jahres einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung und seien eine unverzichtbare Stütze des Gesundheitssystems.

    „Ohne das hohe Engagement der Studierenden würde unser Gesundheitssystem nicht funktionieren. Es ist daher absolut unverständlich, dass Medizinstudierende im PJ immer noch unangemessen niedrig entlohnt werden und sich deshalb ihren Lebensunterhalt nicht leisten können. Die hohe Inflationsrate trifft doch die Studierenden nochmals besonders hart“, betont der Medizinstudent.

    „Wer eine regional ausgewogene Verteilung der neuen Ärztinnen und Ärzte anstrebt, kann den vorhandenen Nachwuchs nur mit einer einheitlichen und angemessenen Aufwandsentschädigung erreichen.“ Nachdrücklich appelliert Weissenberger an die Politik, sich diesem drängenden Problem endlich zukunftsweisend anzunehmen. „Die Politik muss die Lage der PJ-Studierenden schnellstmöglich verbessern. Wir erwarten von der Politik eine klare Positionierung und schnelle Maßnahmen zur Verbesserung der Entlohnung im Praktischen Jahr.”