Fakt ist: „Dank des im Vorjahr veröffentlichten Investitionsbarometers NRW kennen wir erstmals die genaue Höhe des tatsächlichen Investitionsbedarfs der NRW-Kliniken: Sie benötigen jährlich 1,5 Milliarden Euro – eine Milliarde Euro mehr, als in NRW durch die Landesregierungen bisher bereitstellt gestellt wurde. Wir Ärztinnen und Ärzte kennen alle die Folgen, denn wir erleben tagtäglich die daraus resultierende Überlastung, die die Patientensicherheit gefährdet“, warnt Dr. Hans-Albert Gehle.
„Im Grunde sind die Aufgaben schon seit über 45 Jahren ziemlich klar verteilt: 1972 wurde das Krankenhausfinanzierungsgesetz verabschiedet. Es ist die wesentliche rechtliche Grundlage für die Finanzierung und Planung von Krankenhäusern. Mit diesem Gesetz wurde die duale Finanzierung der Kliniken eingeführt: Seither ist die Finanzierung der Klinikinvestitionen Aufgabe der öffentlichen Hand. Krankenkassen müssen derweil die Betriebskosten erstatten.
Doch, obgleich die Länder nunmehr seit 45 Jahren in der gesetzlichen Pflicht stehen, Krankenhäusern die nötigen Finanzmittel bereit zu stellen, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, können die wenigsten Kliniken die erforderlichen Sanierungen, Umbauten und Anschaffungen mit dem Geld der Länder tatsächlich auch realisieren. Die Kliniken sind gezwungen, Gelder aus den Betriebskosten abzuzweigen, die dringend für die Finanzierung des Personals benötigt werden.
Solange die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht ausreichend nachkommen, kann der Personalmangel in Krankenhäusern nicht wirksam bekämpft werden. Angesichts kräftig sprudelnder Steuereinahmen muss das Land mittelfristig mehr Geld in die Kliniken investieren. Gesundheit muss uns allen viel mehr wert sein.“