• Kliniken in NRW benötigen bei der Krankenhausplanung mehr Zeit und Geld

    Pressemitteilung
    Delegierte fordern Erhalt bewährter vollumfänglicher Weiterbildungsgänge
    20.September 2024
    Köln. Die Hauptversammlung des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung in NRW auf, im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausplanes für eine angemessene Phase der Umsetzung zu sorgen. Die zu erwartenden Anpassungsmaßnahmen werden nicht aus dem laufenden Krankenhausbudget zu bestreiten sein. Die Umsetzung des neuen Krankenhausplanes erfordert entsprechende finanzielle Mittel, die das Land durch Einrichtung eines Transformationsfonds zur Verfügung stellen muss, forderten die Delegierten aus den 26 Bezirken des Marburger Bundes NRW/RLP. Gerade in der Zeit des Mangels an Fachkräften benötigen die Klinik-Mitarbeiter eine Beschäftigungssicherheit.

    Planung wirkt sich unmittelbar auf die Klinik-Beschäftigten aus. „Durch die finalen Festsetzungsbescheide werden teils weitgehende Eingriffe in die Versorgungsstruktur der Kliniken rechtswirksam“, erläutert der Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP, Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter. Daher ist ein zeitlich ausreichender Anpassungsprozess erforderlich.“

    Wegfall von Fachabteilungen muss gut begründet werden
    „Bei der Krankenhausplanung ist es wichtig, dass bei der Verteilung der Leistungsgruppen ein ausgewogenes Maß an flächendeckender Grundversorgung und leistungsstarker Spezialisierung erzielt wird“, sagte Gehle. Der nicht zu verhindernde Wegfall von Fachabteilungen, denen bestimmte Leistungsgruppen nicht mehr zugewiesen werden, müsse gut begründet sein."

    Kernpunkt der strukturellen Neuaufstellung muss – wie von Anfang an durch die Ärztekammern im Plan etabliert - die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte sein. Entscheidendes Kriterium für die abschließende Zuteilung von Leistungsgruppen muss der Erhalt bewährter vollumfänglicher Weiterbildungsgänge an Krankenhäusern sein. Gehle: „Es muss genügend Fachabteilungen und Kliniken geben, in denen das durch die Weiterbildungsordnung definierte, gesamte Spektrum eines Fachgebietes in den dafür vorgeschriebenen Zeiträumen erlernt werden kann.“

    Die Hauptversammlung richtete an die Berliner Regierungsparteien und den Bundesgesundheitsminister die Forderung, die tatsächlichen Vorhaltekosten der Krankenhäuser zu finanzieren. „Die geplante Finanzierung von Krankenhäusern über einen Anteil von 60 Prozent Vorhaltekosten ist nichts anderes als das DRG-System in anderem Gewand“, beklagte Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Die Vergütung erfolgt so über die Berechnung von Fallzahlen, also Leistungszahlen. Die Menge bleibt damit weiter eine wesentliche Komponente der Berechnung.“ Stattdessen müssten die tatsächlichen Energiekosten, Wasser, Abwasser, Entsorgung, Versicherungen, Gebäudemanagement und die Personalkosten finanziert werden.