„Durch die neue Landarztquote verschärft sich außerdem unweigerlich die NC-Hürde für die insgesamt nun weniger verbleibenden Studienplätze. Alle Bemühungen des Masterplans Medizinstudium 2020 und die durch die KMK bedachten Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil werden konterkariert“, ergänzt der MB-Landesvorstand.
„Letztlich ist der seit Jahren vorhandene Ärztemangel in NRW eine Folge des unverantwortlichen Abbaus von Studienplätzen. Im Jahr 1981 gab es im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW noch fast 3.450 Medizin-Studienplätze an der gleichen Zahl von Universitäten. Heute sind es nur noch gut 2.200.“ Alleine in den gut 330 Krankenhäusern in NRW fehlen derzeit über 1.500 Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen.
Nur eine sofortige Aufstockung der Studienplätze sei ein wirksamer Schritt, um den Ärztemangel vollumfänglich zu bekämpfen. „Nach unserer Überzeugung reicht es nicht, vorhandene Studienplätze zu kontingentieren, sondern die Landesregierung muss vielmehr in ausreichender Zahl zusätzliche Studienplätze schaffen und diese auch vollständig finanzieren“, fordert der Vorstand des Marburger Bundes NRW/RLP. „Als erster Schritt wären zehn Prozent mehr an jeder medizinischen Fakultät sofort realisierbar.“
„Wenn es schon politischer Wille der Landesregierung ist, nur den Ärztemangel der Allgemeinmediziner auf dem Land anzugehen, müssen die ausgewählten Studienplätze für einen solchen, neuen Weg auch zusätzlich geschaffen werden“, betont der Landesvorstand des Marburger Bundes NRW/RLP. „Sonst werden die Lücken anderer Fachdisziplinen gerade auf dem Land immer größer.“
In NRW herrscht Ärztemangel - diese Bilanz zog Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann selber in seiner Gastrede in der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Ende März. „Es ist unbestritten, dass in NRW jährlich 450 Fachärzte für Allgemeinmedizin als Ersatz für diejenigen benötigt werden, die in Rente gehen. Nur gut die Hälfte werden derzeit ausgebildet, bilanziert Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. „Doch auch bei den Organfachärzten ist die Situation nicht viel anders. Gerade auf dem Land ist der Mangel an Ärzten auch in den Krankenhäusern hoch. Was macht die Landesregierung dagegen?“
„Zudem ist es lebensfremd, von jungen Menschen direkt nach dem Abitur zu erwarten, dass sie schon abschätzen und vertraglich vereinbaren können, dass Sie nach insgesamt elf Jahren, also nach einem sechsjährigen Studium und anschließender fünfjähriger Weiterbildung, für weitere zehn Jahre eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner auf dem Land aufnehmen und auch erfüllen werden“, gibt Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP zu bedenken. Im Interesse einer qualitativen hochwertigen Versorgung haben daher in unseren verbandsinternen Umfragen die Medizinstudenten einstimmig gegen die Landarztquote gestimmt.
„Die Landbevölkerung hat ein Anrecht darauf, von qualifizierten Ärzten versorgt zu werden. Wer prüft nun aber die Eignung der Bewerber für die neue Landarztquote? Hier gilt es die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Im Gesetzentwurf ist aber nicht mal schemenhaft erkennbar, nach welchen Kriterien die Auswahl getroffen werden soll?
Grundsätzlich weiß doch niemand schon vor der Aufnahme eines Humanmedizinstudiums wirklich, ob seine Fähigkeiten und seine medizinischen Interessen tatsächlich den Herausforderungen der späteren Tätigkeit eines Allgemeinarztes auf dem Land entsprechen“, betont Gehle weiter. Bedenklich sei ferner, dass eine Tätigkeit als Facharzt auf dem Land nach Auffassung der Landesregierung nicht als Landarzt zählt.