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    08. Jul. 2021
    (adi). In Zeiten von Krisen ist gute Betriebsratsarbeit wichtiger denn je – und kann vieles bewegen! Der Marburger Bund Niedersachsen gratuliert dem Peiner Klinikum zur Nominierung für den Deutschen Betriebsräte-Preis. Mit dem Projekt „Wir sind das Klinikum Peine – Rekommunalisierung nach Insolvenz“ gehört der Betriebsrat zu den 12 Preisanwärtern. Als Marburger Bund haben wir das Klinikum Peine bei wichtigen Schritten auf diesem Weg eng begleitet. Mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Klinikums Peine, MB-Mitglied Dr. Matthias Heyn, sprach Anna Dierking, MB-Pressereferentin in Niedersachsen.
    08. Jul. 2021
    Mainz. Der Nachwuchs fehlt und die Überalterung der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft schreitet weiter voran: Jede zweite berufstätige Ärztin und Arzt in Rheinland-Pfalz ist 50 Jahre und älter. Fast jeder vierte berufstätige Arzt ist schon 60 Jahre und älter. Dies ergab die Auswertung der Ärztestatistik (Stichtag: 31. Dezember 2020), welche die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vorgelegt hat. „Das zeigt erneut sehr deutlich, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte immer näher an die Phase ihres Ruhestandes heranrücken, aber immer weniger junge in Deutschland aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte nachrücken“, fasst Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis die demografische Entwicklung innerhalb der Ärzteschaft zusammen.
    08. Jul. 2021
    Die Geschichte eines arztspezifischen Tarifvertrages für die im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschäftigten Ärztinnen und Ärzte ist inzwischen eine lange, denn der Marburger Bund fordert seit Jahren adäquate Arbeits- und Vergütungsbedingungen in diesem Bereich.
    08. Jul. 2021
    Der MB Hamburg hat personellen Zuwachs bekommen: Anna Katharina Laas ist dort seit dem 1. Juli als Verbandsjuristin tätig. Die gebürtige Hamburgerin hat ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Hamburg absolviert. Zuvor war sie im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) auf einer Intensivstation des Hamburger Albertinen Krankenhauses im Einsatz. Im Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht wählte Laas Stationen mit Bezug zum Gesundheitswesen. Zuletzt war sie für die Rechtsanwaltskanzlei CausaConcilio Rechtsanwälte beschäftigt, die auf Medizin- und Krankenhausrecht spezialisiert ist. Ihre erste wissenschaftliche Veröffentlichung (April 2021) befasst sich mit dem Thema des fairen Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen.


    07. Jul. 2021
    Ludwigshafen/Köln (mhe). Die Gesetzeslage ist eindeutig: In der Bundesrepublik gibt es keinen Impfzwang gegen das Corona-Virus. Es ist davon auszugehen, dass die Impfung einen hohen individuellen Schutz vor einer Covid-Erkrankung bietet, ob sie jedoch auch einen zuverlässiges Mehr an Schutz für Dritte bietet, wenn alle anderen gebotenen Hygieneregeln eingehalten werden, das bleibt dahingestellt. Sich gegen Corona-Viren impfen zu lassen, das stellt definitiv eine individuelle Entscheidung dar, die von dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf körperliche Unversehrtheit geschützt ist. Damit kann kein Arbeitnehmer gezwungen werden, sich impfen zu lassen.
    06. Jul. 2021
    Nach intensiven Gesprächen haben sich die Verhandlungskommissionen von Marburger Bund und HELIOS Kliniken auf Eckpunkte für einen neuen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht substanzielle Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte des Klinikkonzerns bei der Bewertung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten, Wochenenddiensten und kurzfristigen Inanspruchnahmen vor. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen in zwei Schritten um insgesamt 3,8 Prozent. Die Gesamteinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2022 und steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gremien von Marburger Bund und HELIOS Kliniken.
    06. Jul. 2021
    Pressemitteilung
    Nach intensiven Gesprächen haben sich die Verhandlungskommissionen von Marburger Bund und HELIOS Kliniken auf Eckpunkte für einen neuen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht substanzielle Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte des Klinikkonzerns bei der Bewertung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten, Wochenenddiensten und kurzfristigen Inanspruchnahmen vor.
    05. Jul. 2021
    Pressemitteilung
    Digitale Lehre darf den Präsenzbetrieb nicht ersetzen, sondern kann ihn lediglich ergänzen. Vor allem in den ersten Semestern des Medizinstudiums muss es das Ziel sein, soziale Isolation zu vermeiden und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden, insbesondere aber auch der Studierenden untereinander, zu fördern. Die Wahl der Durchführung des Formats kann daher nicht allein den Fakultäten überlassen werden, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.