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    04. Nov. 2023
    04. Nov. 2023
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Krankenhausreform zügig ins Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Die Neujustierung der stationären Versorgung dürfe nicht in parteipolitischen Grabenkämpfen untergehen, mahnte die 142. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin.
    03. Nov. 2023
    Der Marburger Bund Niedersachsen freut sich über sein 12000. Mitglied. Mit dem Beitritt einer Ärztin in der Weiterbildung aus Oldenburg erreichte der Landesverband Anfang November die nächste runde Mitgliederzahl.
    02. Nov. 2023
    Der Marburger Bund bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, die der Bundestag im November 2022 beschlossen hat. Die Beschwerde richtet sich gegen Verfahrensregelungen bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (§ 5c IfSG).
    02. Nov. 2023
    Die 34. Jahreshauptversammlung am 19.10.2023 in Rostock hatte als einen Hauptprogrammpunkt die Wahl des neuen Landesvorstandes zu bieten. Der Vorstand des Marburger Bundes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern besteht neben dem Vorsitz und den zwei Stellvertretenden aus drei Beisitzenden und wird satzungsgemäß alle drei Jahre von der Hauptversammlung als oberstes Gremium neu gewählt.
    02. Nov. 2023
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, die der Bundestag im November 2022 beschlossen hat. Die Beschwerde richtet sich gegen Verfahrensregelungen bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (§ 5c IfSG).
    31. Okt. 2023
    In dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte sieht die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) eine Gefährdung der ambulanten Patientenversorgung im Notfall. ÄKWL-Präsident Dr. med. Hans-Albert Gehle fordert deshalb von dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine entsprechende Gesetzesänderung im Paragraph 23c SGB IV, die Poolärztinnen und Poolärzte den Notärztinnen und Notärzten im Rettungsdienst gleichstellt und aus der Sozialversicherungspflicht herausnimmt. Poolärztinnen und -ärzte übernehmen oft nebenberuflich Notfalldienste, ohne selbst niedergelassen zu sein.
    30. Okt. 2023
    Für das Jahr 2024 stellt der Landesverband Hessen seinen Mitgliedern wieder einen Wandkalender zur Verfügung. Bereits enthalten sind die Schulferien für Hessen.

    Wenn Sie ein Exemplar für Ihren Aufenthaltsraum in der Klinik haben möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an presse@mbhessen.de und wir stellen Ihnen den Wandkalender im Format A1 (60 cm x 85 cm) kostenlos zur Verfügung.