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    12. Jun. 2024
    Am 26. Juni führen der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste (TG MD) Tarifverhandlungen für eine angemessene Erhöhung der Entgelte. Der Marburger Bund erwartet von der Arbeitgeberseite, auf die üblichen Usancen im Rahmen von Entgeltverhandlungen zu verzichten und gleich ein „ordentliches“ und realistisches Angebot vorzulegen, das die hohe Inflationsentwicklung in den zurückliegenden Jahren ebenso berücksichtigt, wie die Erwartung der ärztlichen Beschäftigten, wirtschaftlich wieder Anschluss an die allgemeine Tarifentwicklung zu erhalten.
    11. Jun. 2024
    Der Marburger Bund hat mit mehreren Arbeitgebern im vergangenen und in diesem Jahr Tarifabschlüsse erzielt, die eine – sogenannte – Inflationsausgleichszahlung vorsahen beziehungsweise noch vorsehen. Diese Zahlungen erfolgen auf der Grundlage eines Sondertatbestandes im Einkommenssteuergesetz (EstG) brutto wie netto und sollen dazu dienen, Reallohnverluste aufgrund der hohen Inflationswerte der letzten Jahre abzufedern. Die jeweiligen Modalitäten wurden in spezifischen Tarifverträgen vereinbart.
    10. Jun. 2024
    Nachdem sich der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des letzten Tarifabschlusses im Mai 2023 im Wesentlichen auf eine deutliche Steigerung der Entgelte bei einer kurzen Laufzeit bis Ende Juni dieses Jahres geeinigt hatten, hat die Große Tarifkommission des Verbandes nun die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit der VKA beschlossen.
    10. Jun. 2024
    Pressemitteilung
    In den anstehenden Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund (MB) eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr und eine Neuausrichtung der seit Jahrzehnten unveränderten Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit im Tarifvertrag. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen.

    Die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beginnen am 18. Juni in Berlin.
    05. Jun. 2024
    „Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, mehr in den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz zu investieren. Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen sich noch besser mit konkreten Umsetzungsplänen auf Hitzewellen vorbereiten. Wir alle gemeinsam müssen viel mehr über die Bedeutung von Hitzeschutz informieren und aufzeigen: Klimaschutz ist Gesundheitsschutz“, betonte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, anlässlich des heutigen Hitzeaktionstages 2024. 
    31. Mai 2024
    Mit unserem letzten MitgliederInfo hatten wir Sie darüber informiert, dass Helios uns einen Tarifvertragsentwurf zum Thema Jobrad vorgelegt, unsere diesbezüglichen Änderungsvorschläge aber kategorisch zurückgewiesen hat.
    24. Mai 2024
    am 23. Mai haben sich der Marburger Bund und Ihr Arbeitgeber, die KMG Klinikum Güstrow GmbH und die KMG Klinikum Nordbrandenburg GmbH auf ein Ergebnis für die Ärztinnen und Ärztinnen geeinigt. Vorausgegangen waren intensive aber letztlich konstruktive Gespräche, in denen insbesondere über die Aufwertung des Bereitschaftsdienstes gerungen wurde. Am Ende konnte man sich auf ein Ergebnis verständigen, dem die MB-Verhandlungskommission einstimmig zugestimmt hat.
    23. Mai 2024
    Am 17. Mai haben die diesjährigen Verhandlungen zum Konzerntarifvertrag „TV-Ärzte Sana“ begonnen. Der Marburger Bund ist mit einigen Forderungen in die Verhandlungen gegangen.
    15. Mai 2024
    Pressemitteilung
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, nimmt Stellung zum heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG):

    Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform krankt an mehreren Webfehlern. Versprochen hat uns Minister Lauterbach eine Abkehr von der Fallpauschalen-Systematik, nun aber bekommen wir zwei parallele Vergütungssysteme, bei denen weiter die Fallzahlen im Vordergrund stehen. Die Vorhaltefinanzierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Etikettenschwindel: Weder die Verteilung der Vorhaltefinanzierung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist fallunabhängig gestaltet. Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen. Eine echte Entökonomisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird.
    08. Mai 2024
    Im Nachgang zur Tarifeinigung haben wir viele Rückmeldungen – auch kritische – zur Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erhalten. Einige Zuschriften enthielten Zweifel, ob dies tatsächlich zu einer spürbaren Senkung der Arbeitslast führt. Wir sind überzeugt, dass die flankierend aufgenommene Regelung der Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung bei vereinbarungsgemäßer Umsetzung hier die entscheidende Rolle spielt. Grund genug also, die zentralen Bestandteile der neuen Regelung im Detail zu erläutern: