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    09. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    "Mit der Festlegung einer wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von zehn Stunden von angestellten Ärztinnen und Ärzten wird (...) der stetig steigenden Zahl von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung Rechnung getragen." So begründet die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes eine Regelung, die der Marburger Bund in den vergangenen Monaten mit Nachdruck unterstützt hat. Am 26. Januar beschloss der Bundestag das Gesetz und stärkte damit die Rechte von angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.
    07. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund appelliert an Bund und Länder, ein Finanzkonzept zum Ausbau von Medizinstudienplätzen zu vereinbaren. „Der Masterplan zur Reform des Medizinstudiums bietet die große Chance, mehr geeignete Bewerber zum Studium zuzulassen, die derzeit noch in eine jahrelange Warteposition gezwungen werden. Ein solcher Ausbau der Studienplätze um mindestens zehn Prozent wäre auch ein sehr wirksames Rezept gegen den spürbaren Ärztemangel in Klinik und Praxis", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. In dieser Hinsicht sei die für 2019 geplante Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg wegweisend, begrüßte Botzlar die Entscheidung des Freistaats Bayern, in Augsburg perspektivisch mehr als 200 neue Medizinstudienplätze pro Jahrgang zu schaffen.
    28. Jan. 2017
    Pressemitteilung
    Intensiv hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24./25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. Als einer der Beschwerdeführer war auch der Marburger Bund zur mündlichen Verhandlung geladen. Der MB hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Das Gesetz fügt eine neue Mehrheitsregel in das Tarifvertragsrecht ein, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Das Gesetz sieht vor, dass in einem solchen Fall nur derjenige Tarifvertrag anwendbar ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen wurde. Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt und verliert seine Wirksamkeit. In der Konsequenz wird der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaft auch das Streikrecht bestritten.
    27. Jan. 2017
    Nach und nach werden erste Details publik, wie es mit der geplanten Reform des Medizinstudiums weitergehen wird. Berichten zufolge haben sich Bund und Länder Anfang Januar 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll die Landarztquote im Rahmen einer Vorabquote der Länder bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen zur Anwendung kommen.