• Presse

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    31. Mär. 2021
    Der Marburger Bund Landesverband Hamburg hat am 29. März seine Hauptversammlung durchgeführt. Aufgrund der Pandemiesituation wurde keine Präsenzversammlung abgehalten, sondern die Hauptversammlung elektronisch durchgeführt. Schwerpunkt der diesjährigen Hauptversammlung war die Neufassung der Satzung und der Beitragsordnung. Der Vorstand hatte in seiner Klausur im Januar Vorschläge für eine Generalüberholung der Satzung und der Beitragsordnung erarbeitet, die er der Hauptversammlung nun zur Abstimmung unterbreitet hatte. Diesen Vorschlägen folgten die teilnehmenden Mitglieder nahezu vollumfänglich.


    30. Mär. 2021
    Vor gut einem Jahr hat die Universitätsmedizin Mainz die ersten COVID-19-Patienten aufgenommen. Nach unzähligen weiteren COVID-19-Patienten zählt die einzige Universitätsklinik im Lan[1]de heute zu den wichtigen Säulen in der Pandemiebekämpfung in Rheinland-Pfalz. Diese Pandemie hat eindrucksvoll gezeigt, dass auch die herausfordernde Behandlung des neuen Virus SARS-CoV-2 zu den vielfältigen Kompetenzen der Universitätsmedizin gehört.
    30. Mär. 2021
    Wir Vertreter der 20.000 Münchner Ärztinnen und Ärzte distanzieren uns entschieden von der Verharmlosung bzw. Leugnung der Covid-19-Pandemie mit ihren schweren Erkrankungen, Spätfolgen und inzwischen mindestens 1.104 an und mit Corona verstorbenen Menschen in München (Stand 23.03.2021).
    30. Mär. 2021
    Ärztinnen und Ärzte sind im Zuge der beginnenden Impfungen gegen COVID-19 aufgefordert, in den jeweiligen Impfzentren mitzuwirken. Der Erfolg der Impfkampagne wird unter anderem davon abhängen, dass viele Ärztinnen und Ärzten diesem Aufruf folgen und für eine Tätigkeit in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Da die Gestaltung der konkreten Maßgaben zur Durchführung der Impfung den einzelnen Bundesländern obliegt, herrscht augenblicklich eine unübersichtliche Vielfalt an Rahmenbedingungen mit erheblichen rechtlichen Unterschieden für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten.


    29. Mär. 2021
    Trier (mhe). Die Vorsitzende des MB-Bezirks Trier, Mariza Oliveira Galvão, begrüßte in einer Video-Konferenz zwei Referenten aus den Reihen des Marburger Bundes. Bernd Libeaux – Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Caritas informierte über den jüngsten ARK-Beschluss für die Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft. Christina Schneider stellte die Versorgungseinrichtung Trier vor. Ihren Vortrag geben wir in einem weiteren Bericht wieder.
    29. Mär. 2021
    Am 27. März ist Dr. Steffen König zum Vizepräsidenten der LÄKB gewählt worden. Er konnte sich dabei eindeutig gegen den bisherigen Vize mit Stimmen aus dessen Koalition durchsetzen.
    26. Mär. 2021
    Düsseldorf. Das Land stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung. Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge.
    26. Mär. 2021
    Ärztinnen und Ärzte sind im Zuge der beginnenden Impfungen gegen COVID-19 aufgefordert, in den jeweiligen Impfzentren mitzuwirken. Der Erfolg der Impfkampagne wird unter anderem davon abhängen, dass viele Ärztinnen und Ärzten diesem Aufruf folgen und für eine Tätigkeit in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Da die Gestaltung der konkreten Maßgaben zur Durchführung der Impfung den einzelnen Bundesländern obliegt, herrscht augenblicklich eine unübersichtliche Vielfalt an Rahmenbedingungen mit erheblichen rechtlichen Unterschieden für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten.
    Auch das kürzlich in Kraft getretene MTA-Reformgesetz hat keine Klarheit gebracht. Das MTA-Reformgesetz regelt, dass Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig sind. Es bestehen für Arbeitgeber auch keine Meldepflichten zur Sozialversicherung.
    Der Gesetzgeber hat dabei die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung unterschiedslos für angestellte und selbstständige Honorarärzte geregelt. Mit der gesetzlichen Formulierung "nicht beitragspflichtig" hat der Gesetzgeber aber keine Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht an sich getroffen.
    Im Ergebnis wurde daher auch mit der gesetzlichen Neuregelung keine Rechtsklarheit geschaffen.
    Es bleiben arbeitsrechtliche, aber insbesondere auch sozial- und steuerrechtliche Aspekte ungeklärt.
    Mit folgenden FAQs wollen wir Sie daher auf einige wichtige Aspekte hinweisen, die Sie beachten sollten.
    25. Mär. 2021
    Wenn ein Kind in diesen Tagen des Jahres bemerkt, dass das eigene Kuscheltier krank ist und sich zum Beispiel eine Grippe eingefangen oder bei einem Unfall den Arm gebrochen hat, so stehen normalerweise schon alle in den Startlöchern: Für einen Besuch im Teddybär-Krankenhaus der Universitätsmedizin Göttingen.
    25. Mär. 2021
    Das Gesundheitsministerium in NRW hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen!“