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    20. Dez. 2017
    Der Marburger Bund Hessen hat einen Tarifvertrag mit dem Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital vereinbart. Ab dem 1. Januar 2018 gilt für Ärztinnen und Ärzte der neue TV-Ärzte Bürger/Clementine. Der Tarifvertrag basiert auf dem Flächentarifvertrag des Marburger Bundes für die kommunalen Kliniken (TV-Ärzte/VKA), beinhaltet aber eine Reihe von deutlichen Verbesserungen:
    20. Dez. 2017
    Gute Nachrichten für die Beschäftigten des Vinzenzkrankenhauses Hannover: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlt der Dienstgeber ab 01.01.2018 für 15 Monate den Eigenanteil zur Zusatzversorgung (Betriebsrente) in Höhe von 0,3 Prozent monatlich.
    19. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen bestätigt und fordert den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens auf.
    19. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen bestätigt und fordert den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens auf.
    19. Dez. 2017
    Große Zustimmung für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe, wonach die Studienplatzvergabe im Fach Medizin neu geregelt werden muss, kommt von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. „Endlich wird es einheitliche Auswahlkriterien neben der Abiturnote geben“, stellt Landesärztekammer-Präsident Dr. med. Günther Matheis fest. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz kritisiert seit langem, dass die Abiturnote alleine „kein faires Auswahlkriterium für einen Studienplatz“ ist. „Nicht die Abiturnote alleine macht einen guten Arzt aus“, fügt Matheis hinzu.
    19. Dez. 2017
    mhe. Ein höchst erfreuliches Urteil für die Angehörigen verkammerter Berufe zum Jahresende: Der fünfte Senat des Bundessozialgerichts hat in einer Entscheidung vom 7. Dezember 2017 das Befreiungsrecht der Freiberufler gestärkt (Az.: B 5 RE 10/16 R). Ärztinnen und Ärzte, die außerhalb einer Praxis oder Klinik tätig sind, können sich damit weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und ihre Altersversorgung bei den berufsständischen Versorgungswerken absichern, entschied das BSG.
    18. Dez. 2017
    Die Hauptversammlung des Landesverbandes Niedersachsen hat im April dieses Jahres den gesamten Vorstand im Amt bestätigt. Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender, und Tobias Steiniger MHBA, Zweiter Vorsitzender, wurden beide wiedergewählt. Ebenso die Beisitzer Johanna Grimme, Andreas Hammerschmidt, Dr. Kai Johanning, Dr. Frauke Petersen und Dr. Stefan Preuße. In seiner ersten Sitzung kooptierte der Vorstand die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, Dr. Franz Bernhard M. Ensink MBA, Dr. Gerd Kappelmann und Dr. Jürgen Tempel MBA sowie die Studierenden Sabine Heinz und Phillip Emmanuel Giro.
    18. Dez. 2017
    Ein korrekter Dienstplan orientiert sich an den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und den Bestimmungen des Tarifvertrages. Erfahrungsgemäß werden aber in den Krankenhäusern zu viele Dienste hintereinander geleistet, ohne ausreichend freie Tage zur Regeneration dazwischen.
    15. Dez. 2017
    Krankenhausärzte verbinden mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. 80 Prozent sind der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann. Dies geht aus einer bundesweiten Umfrage unter rund 1.800 angestellten Ärztinnen und Ärzten hervor, die der Marburger Bund im September/Oktober 2017 durchgeführt hat.
    14. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Krankenhausärzte verbinden mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. 80 Prozent sind der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann.