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    19. Jul. 2017
    Ist das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig oder nicht? Auf diese scheinbar simple Frage möchte man von den höchsten Richtern unseres Landes eine klare und eindeutige Antwort erwarten dürfen. Die Realität fiel am vorigen Dienstag um 10 Uhr in Karlsruhe unter dem hölzernen Bundesadler jedoch gänzlich anders aus: Ein Jein, aber – so nebulös entschied das Bundesverfassungsgericht in den fünf Verfahren um das Mitte 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz. Vorausgegangen war eine zweitägige mündliche Verhandlung zu Jahresbeginn, in der wir Kläger und die Gegenseite alle Argumente für und gegen das Tarifeinheitsgesetz vortragen konnten, und monatelange Beratungen des achtköpfigen Ersten Senats.
    18. Jul. 2017
    „Mein erster Gedanke während der laufenden Urteilsverkündung war, dass das vom Gericht umgedeutete Tarifeinheitsgesetz in der nunmehr vorliegenden Fassung gar nicht anwendbar ist“, sagt Prof. Dr. Frank Schorkopf, Prozessbevollmächtigter des Marburger Bundes im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Tarifeinheitsgesetz. Im Interview mit der „Marburger Bund Zeitung“ weist der Staatsrechtler auf „viele Rechtsunsicherheiten und offene Fragen“ hin, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz hervorrufe.
    18. Jul. 2017
    mhe. In den Verfahren um die Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz haben zwei Richter des achtköpfigen Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ihre abweichenden Meinungen zum Urteil mit ungewöhnlicher Deutlichkeit am Ende der Urteilsverkündung vorgetragen.
    Sowohl die Berichterstatterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Dr. Susanne Baer, als auch der Richter Prof. Dr. Andreas L. Paulus betonten mit beeindruckend präzisen Worten, dass sie dem Urteil nur teilweise zustimmen können. Ein dritter – namentlich nicht genannter – Richter stimmte nur in einzelnen Punkten gegen das Urteil des Senats. Die zwölfseitige Begründung von Prof. Baer und Prof. Paulus bekräftigt vollständig die Überzeugung des Marburger Bundes und der anderen Kläger gegen das Tarifeinheitsgesetz.
    11. Jul. 2017
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute das Urteil in den Verfahren um das im Juli 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz verkündet. Die Richter haben das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen als verfassungsgemäß bezeichnet, jedoch auch zugleich erklärt, dass das Gesetz in wichtigen Punkten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist konkret aufgefordert worden, das Gesetz bis Ende 2018 nachzubessern. Es sollen strukturelle Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Interessen aller Betriebsangehörigen, auch der Mitglieder von Berufs- und Minderheitsgewerkschaften eines Betriebes "ernsthaft" und "wirksam" gesichert werden.
    11. Jul. 2017
    Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz heute auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssen korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben.
    11. Jul. 2017
    Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz heute auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssen korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben.
    11. Jul. 2017
    Pressemitteilung
    Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz heute auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssen korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben.
    11. Jul. 2017
    Am Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Tarifeinheitsgesetz haben sich der Marburger Bund und das Klinikum Karlsburg der Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt.
    11. Jul. 2017
    Mit dem Ort Ihrer Berufsausübung werden Sie von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) einem von 63 Wahlkreisen zugeordnet. Falls Sie planen, Ihren Arbeitgeber zu wechseln, sollten Sie rechtzeitig ans Ummelden beim entsprechenden Ärztlichen Kreisverband denken. Nur dann erhalten Sie die richtigen Wahlunterlagen, können eine Stützunterschrift leisten oder auch selbst in Ihrem Kreis kandidieren.
    07. Jul. 2017
    Johanna Grimme ist Ärztin in der Weiterbildung (z. Zt. In Elternzeit) am KRH Klinikum Neustadt am Rbge. Wir haben mit ihr über die Motivation für ihr Engagement im Betriebsrat gesprochen.