mhe. Gut fünf Wochen nach der Landtagswahl haben die beiden Koalitionspartner CDU und FDP am vorigen Freitag ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. In dem 125-seitigen Dokument sind zahlreiche Vereinbarungen enthalten, die Ärztinnen und Ärzte oder Patienten betreffen. Es geht u.a. um die Schaffung von mehr Rechtschutz für Ärzte beim Thema Gewalt gegen Kinder, die Ankündigung eines neuen Hochschulgesetzes, die Einführung von Studiengebühren für Studierenden aus Drittstaaten, die Etablierung eines neuen Wissenschaftstarifs an Hochschulen, die Begutachtung der Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat, mehr Finanzmittel für die laufende Sanierung der Unikliniken, ein neues IT-Investitionsprogramm, den Masterplan 2020, die Verstetigung der 2011 durch den Hochschulpakt II und III geschaffenen gut 200 neuen Medizin-Studienplätze in NRW, die Errichtung einer Medizinischen Fakultät für 200-300 Studenten in Bielefeld, den neuen Campus Siegen für 25 zusätzliche Medizinstudenten, die Landarztquote, neue Auswahlkriterien für die Erlangung eines Humanmedizinstudienplatzes, die Stärkung der Selbstverwaltung freier Berufe, der Versorgungswerke und der Tarifautonomie, eine Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes innerhalb der Spielräume der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung, die Erhöhung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung und vieler weiterer Aspekte, die auszugsweise im Folgenden abgedruckt sind. Manche Vorhaben sind gegenüber bisherigen Medienberichten konkretisiert worden, einige aber noch immer recht vage formuliert. Den kompletten Koalitionsvertrag finden Sie im Anhang.