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    16. Jun. 2017
    Pressemitteilung
    Die Weiterbildung zum Facharzt muss zeitlich und inhaltlich so strukturiert sein, dass sie das Beschäftigungsverhältnis des Arztes „prägt" – sonst ist die Befristung des Arbeitsvertrages angreifbar. Dies hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einer wegweisenden Entscheidung jetzt klargestellt und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.09.2015 bestätigt (7 AZR 597/15). Mit rechtlicher Unterstützung durch den Landesverband Baden-Württemberg des Marburger Bundes hatte eine Fachärztin für Innere Medizin gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages zum Erwerb der Anerkennung für den Schwerpunkt „Gastroenterologie" geklagt. Der Erfolg der Klage könnte Tausenden von Ärztinnen und Ärzte die Perspektive eröffnen, ihre Befristung überprüfen zu lassen und gleichzeitig eine strukturierte Weiterbildung zum Facharzt einzufordern.
    15. Jun. 2017
    Die Entscheidung ist gefallen: Die Ärztekammer Niedersachsen behält ihren Standort an der Berliner Allee 20. Das beschlossen die Delegierten der Kammerversammlung bei ihrer Sitzung am 14. Juni 2017 einstimmig. An der Stelle der asbestbelasteten Alt-Immobilie soll ein modernes Bürogebäude für die Kammer, Verbände und andere Gesundheitsinstitutionen entstehen.
    15. Jun. 2017
    Neben dem medizinischen Fachwissen sollten Medizinerinnen und Mediziner beim Start in das Arbeitsleben auch rechtlich gut gewappnet sein. Besonders in der Phase des Berufseinstiegs bietet der Marburger Bund seinen Mitgliedern einen umfassenden Service.
    14. Jun. 2017
    Am Mittwoch, den 12. Juli 2017, findet im Tagesspiegel-Haus erstmalig der Fachkongress „Die besten Chefärzte" statt. Er bringt hunderte angestellte und niedergelassene Ärzte aus Krankenhaus und Praxis mit den Chefärzten der von Medizinern meistempfohlenen Kliniken Berlins zum Kennenlernen und intensiven fachlichen Dialog zusammen – an einem Tag und einem Ort.
    14. Jun. 2017
    Am 14. Juni fand ein weiteres Arbeitsgespräch mit dem Staatssekretär für Gesundheit, Boris Velter, zur schnellstmöglichen Einführung von Arzttarifen im ÖGD statt.
    14. Jun. 2017
    In der Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt wird am 21. Juni 2017 ein neuer Betriebsrat gewählt. Ein erfahrener Betriebsrat und vier Ärzte in der Weiterbildung treten auf dem Wahlvorschlag "Ärzte für den Betriebsrat – marburger bund" an. Geben Sie Ihnen Ihre Stimme!
    14. Jun. 2017
    Eine gute Nachricht, aber doch wohl nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Drei Wochen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben die Vertreter von CDU und FDP in ihren Koalitionsgesprächen vereinbart, 50 Millionen Euro für den Aufbau einer neuen Medizinischen Fakultät an der Uni Bielefeld zur Verfügung zur Stellen. Bisher sind die Medizinischen Fakultäten und Studienplätze in NRW mit aktuell 2.206 Studienplätzen höchst ungleich verteilt: Es gibt fünf Standorte mit 1.633 Studienplätzen in Nordrhein und zwei Fakultäten mit 573 Plätzen in Westfalen-Lippe.
    13. Jun. 2017
    mhe. Seit vielen Jahren fordert der MB die Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Humanmedizin und die Errichtung einer neuen Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen. Jahrelang schaltete die nordrhein-westfälische Landesregierung bei diesen Themen auf taube Ohren. Lediglich zu einer Ausweitung des „Bochumer Modells“ auf Kliniken in Minden und Herford rang man sich durch. Gut 60 Studienplätze wurden so geschaffen. Für den wachsenden Ärztebedarf in NRW ist das aber noch längst nicht genug.
    13. Jun. 2017
    Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Marburger Bund haben sich jetzt auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt, das die Basis für den künftigen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an der Charité ist. In einer konstruktiven Verhandlungsrunde konnte damit ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.
    09. Jun. 2017
    Rheinland-Pfalz hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für die landesweit rund 40.000 Pflegefachkräfte nach dem Vorbild der Ärzte- oder Anwaltskammer beschlossen. Die Mitgliedschaft ist für alle Berufstätigen verpflichtend. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist jedoch umstritten. Das Verwaltungsgericht Mainz wies mit einem nun veröffentlichten Urteil die Klage einer Krankenpflegerin ab, die kein Mitglied der erst seit Anfang 2016 existierenden Kammer sein wollte (Az.: 4 K 438/16.MZ). Die Frau sah in der Pflichtmitgliedschaft einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte dagegen, dass es rechtens ist, Pflegekräfte in einer Kammer zu bündeln.