• News für Studierende

    05. Mai 2020
    Angesichts der Corona-Pandemie werde bei der Zulassung der Studienbewerber im Rahmen der "Landarztquote" in Bayern für das Wintersemester 2020/2021 auf pragmatische Lösungen gesetzt. Gesundheitsministerin Huml betonte nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags, die Zulassung der Bewerber erfolgte ausschließlich nach der ermittelten Rangliste der ersten Stufe des Auswahlverfahrens. Diese Rangliste ermittele man aus den Ergebnissen eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests unter Berücksichtigung einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und dessen Ausübung. „Wir berücksichtigen auch eine mindestens einjährige Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder eine mindestens zweijährige aktive Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die über die besondere Eignung für den Studiengang Medizin Aufschluss geben“, so Huml.
    17. Apr. 2020
    16. Apr. 2020
    Pressemitteilung
    Mit ihrer Entscheidung, das zweite Staatsexamen (M2) um ein Jahr zu verschieben, haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg viele Medizinstudierenden in schwere Nöte gebracht. „Durch die Absage der M2-Prüfung in den südlichen Bundesländern müssen viele Planungen für das anschließende Praktische Jahr ad acta gelegt werden, wenn es keine Ausnahmeregelungen gibt. Ohne solche Ausnahmen wird es eine Reihe von Examenskandidaten geben, die ihr PJ jetzt nicht antreten und somit in diesem Jahr auch nicht bei der Patientenversorgung mithelfen können“, erklärte Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund.
    08. Apr. 2020
    Erfolglos haben wir uns – wie auch die meisten Bayerischen Dekane und Studierenden – für die einheitliche Durchführung des M2 eingesetzt. Die Folgen des Süddeutschen Alleingangs überrumpeln nun die einzelnen Studierenden, die Fakultäten, die Prüfungsämter und Unikliniken bzw. Lehrkrankenhäuser. PJ-Tertiale außerhalb Bayerns waren unter Dach und Fach, inklusive Unterkunft, Nebenjob und alles, was mit einem Umzug verbunden ist. Seit Freitag wird hektisch telefoniert, gemailt und gepostet. Aber so wie es aussieht, bleibt es chaotisch.
    07. Apr. 2020
    Der Marburger Bund informiert seine studentischen Mitglieder mit einem aktuellen Merkblatt über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses bei der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie. Darin wird auf wesentliche Fragen wie Art der Beschäftigung, Haftung, Entgelt und Urlaub eingegangen.
    01. Apr. 2020
    Pressemitteilung
    Das Bundesministerium hat auf Grundlage des erst kürzlich hierfür geänderten Infektionsschutzgesetzes eine Verordnung erlassen, die eine Vielzahl von Abweichungen von der derzeitigen Approbationsordnung für Ärzte beinhaltet.

    Fehltage aufgrund von einer behördlich angeordneten Quarantäne gelten fortan nicht mehr als Fehlzeiten im Sinne von § 3 Absatz 3 der Approbationsordnung für Ärzte. Auch darüber hinausgehende Fehlzeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, können in Härtefällen und wenn das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist, außer Acht gelassen werden.
    31. Mär. 2020
    Der Marburger Bund appelliert an die Länder, von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die M2-Prüfung nicht zu verschieben. „Wir fordern die Bundesländer auf, die M2-Prüfung, auf die sich die Studierenden bereits intensiv vorbereitet haben, unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen jetzt durchzuführen. Was für die hundertfache Menge von Schülerinnen und Schülern bei der Abiturprüfung gelingt, muss auch für Medizinstudierende organisierbar sein“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
    31. Mär. 2020
    Pressemitteilung
    Vieles von dem, was Medizinstudierende aus dem Marburger Bund in den vergangenen Tagen an Einwänden vorgebracht haben, ist in der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berücksichtigt worden. Das ist positiv zu bewerten. So entsteht durch die Flexibilisierung des Praktischen Jahrs (PJ) kein Zeitverlust im Studienablauf. Es gibt akzeptable Fristen zur Vorbereitung auf die Examina M2 und M3. Damit ist eine wesentliche Forderung des Marburger Bundes erfüllt. Negativ zu bewerten ist allerdings, dass keine bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der M2-Prüfung vorgesehen ist.
    28. Mär. 2020
    Pressemitteilung
    Marburger Bund Niedersachsen verlangt eine sofortige Ausnahmeregel für Fehlzeiten von PJ-Studierenden im Falle einer Quarantäne wegen COVID-19.
    25. Mär. 2020
    Durch die aktuelle SARS-CoV-2 Pandemie ist der universitäre Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren. Davon ist auch das Prüfungswesen betroffen. Seit drei Monaten bereiten sich Medizinstudierende in Deutschland auf den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) vor, der für Mitte April geplant ist. Eine gemeinsame Risikoanalyse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat nun ergeben, dass eine Durchführung der M2-Prüfung in der momentanen Situation nicht möglich sei. Deshalb empfehlen IMPP und MFT, die M2- und die M3-Prüfung im Format eines „Hammerexamens“ im Jahr 2021 unmittelbar hintereinander stattfinden zu lassen.