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    03. Apr. 2020
    Pressemitteilung
    Kurz vor dem Ziel herrscht nun Gewissheit für Medizinstudierende: die Prüfungsvorbereitungen der letzten Monate können auf Eis gelegt werden, weil das Bayerische Gesundheitsministerium die für Mitte April angesetzten Prüfungen für das 2. Staatsexamen Medizin (M2) gestern Abend um ein Jahr verschoben hat.
    03. Apr. 2020
    Viele Gesundheitsämter arbeiten in diesen Tagen auf Hochtouren und brauchen dringend personelle Unterstützung. Daher hat sich der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) entschlossen, eine Freiwilligenbörse für Medizinstudierende, die die Gesundheitsämter unterstützen wollen, ins Leben zu rufen. Der Einsatz der Studierenden wird vom Bundesgesundheitsministerium finanziell unterstützt. Die Idee ist es „unkompliziert – schnell – unbürokratisch“ vor Ort Hilfe zu leisten und die Kollegen in den Gesundheitsämtern zu unterstützen. Die Resonanz ist enorm, nach den ersten Aufrufen haben sich bereits über 2000 Studierende gemeldet.
    02. Apr. 2020
    Düsseldorf. "Es ist gut, dass sich der Deutsche Ethikrat und mehrere medizinische Fachgesellschaften mit ethischen Fragen befasst haben, die sich aus der aktuellen Coronavirus-Pandemie ergeben. Denn diese Pandemie bringt weltweit bereits jetzt Ärztinnen und Ärzte wie auch die Angehörigen der anderen Gesundheitsberufe in schwierigste ethische Grenzsituationen. Dazu gehört in einer wachsenden Zahl von Ländern das Problem, dass die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht mehr für alle ausreichen, die eine solche Behandlung eigentlich nötig hätten. In Deutschland sind wir dank eines im internationalen Vergleich starken Gesundheitssystems und aufgrund etlicher in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen bisher nicht in dieser Situation", erklärt Rudolf Henke.
    02. Apr. 2020
    Düsseldorf (mhe). Die Landesregierung plant in ihrem Gesetz zur Corana-Pandemie die Amtszeit derjenigen Personalvertretungen in NRW um ein Jahr zu verlängern, deren Amtszeit sonst am 30. Juni 2020 enden würden (Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie, Landtags-Drucks. 17/8920 v. 28. März 2020, Art. 15 des Gesetzentwurfes, S. 51f.). Hierzu wird das Landespersonalrätegesetz NRW entsprechend modifiziert. Bis zur Neuwahl der Personalvertretungen sind Beschlüsse der Personalräte auch im Umlaufverfahren und elektronisch möglich.
    01. Apr. 2020
    Pressemitteilung
    Das Bundesministerium hat auf Grundlage des erst kürzlich hierfür geänderten Infektionsschutzgesetzes eine Verordnung erlassen, die eine Vielzahl von Abweichungen von der derzeitigen Approbationsordnung für Ärzte beinhaltet.

    Fehltage aufgrund von einer behördlich angeordneten Quarantäne gelten fortan nicht mehr als Fehlzeiten im Sinne von § 3 Absatz 3 der Approbationsordnung für Ärzte. Auch darüber hinausgehende Fehlzeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, können in Härtefällen und wenn das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist, außer Acht gelassen werden.
    31. Mär. 2020
    Pressemitteilung
    Köln. Der Marburger Bund NRW-RLP warnt vor unverhältnismäßigen und untauglichen gesetzlichen Eingriffen in das Gesundheitswesen im Zuge der Corona-Pandemie. In dem für Morgen geplanten epidemiologischen Gesetz des Landes NRW sollen bei „einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ Krankenhäuser zur Schaffung von Behandlungskapazitäten gezwungen und im „Falle des Personalmangels“ Ärzte und Pflegekräfte verpflichtet werden, gegen die Epidemie zu kämpfen. „Das Gesetz könnte schon ab Morgen sofort in Kraft treten. Eine Befristung oder Überprüfung der Notwendigkeit des Gesetzes - etwa in sechs Monaten - ist noch nicht mal vorgesehen. Angesichts solcher politischen Absichten stellt sich uns Ärztinnen und Ärzten wirklich die Sinnfrage“, kritisiert Michael Krakau, 1. stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. "Eine Zwangsverpflichtung ist nicht nötig, da Ärztinnen und Ärzte eine überwältigende Bereitschaft zeigen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen."
    31. Mär. 2020
    Pressemitteilung
    Vieles von dem, was Medizinstudierende aus dem Marburger Bund in den vergangenen Tagen an Einwänden vorgebracht haben, ist in der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berücksichtigt worden. Das ist positiv zu bewerten. So entsteht durch die Flexibilisierung des Praktischen Jahrs (PJ) kein Zeitverlust im Studienablauf. Es gibt akzeptable Fristen zur Vorbereitung auf die Examina M2 und M3. Damit ist eine wesentliche Forderung des Marburger Bundes erfüllt. Negativ zu bewerten ist allerdings, dass keine bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der M2-Prüfung vorgesehen ist.