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    08. Mai 2018
    bereits am 23. März 2018 haben sich die Verhandlungskommission des Marburger Bundes
    und die Arbeitgeber von Asklepios und UKE sowie die Vertreter der Arbeitsrechtlichen Vereinigung
    Hamburg (AVH) auf Eckpunkte einer Tarifeinigung zur Überleitung in das kommunale Ärztetarifrecht verständigt. Wegen komplexer interner Abstimmungsprozesse hatten die Verhandlungsparteien zunächst vereinbart, bis zu einer Beschlussfassung der Großen Tarifkommission des Landesverbandes über die Einigung Stillschweigen zu bewahren. Nach dem die Große Tarifkommission am vergangenen Mittwoch der Einigung zugestimmt hat, möchten
    wir Sie nun umfänglich über die in Rede stehenden Eckpunkte informieren.
    13. Apr. 2018
    Die Kandidaten der Liste "Marburger Bund und Unabhängige" rufen Sie zur Neuwahl des Wissenschaftlichen Personalrats auf!
    07. Mär. 2018
    Am 26. März findet wieder unsere Hauptversammlung statt. Neben dem Tätigkeitsbericht über das Jahr 2017 und einem Ausblick auf 2018 werden wir uns auch über eine Satzungsänderung verständigen und den neuen Vorstand wählen. Wir freuen uns über rege Teilnahme!
    15. Jan. 2018
    Am vergangenen Montag haben Marburger Bund und die Arbeitgebervertreter die Verhand-lungen über die Überleitung in das arztspezifische Tarifrecht des Marburger Bundes für die kommunalen Krankenhäuser (TV-Ärzte/ VKA) fortgesetzt. Ergebnisse konnten insbesondere deshalb noch nicht erzielt werden, da eine von den Arbeitgebern angekündigte Abstimmung mit dem Dachverband, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), noch nicht erfolgt ist.
    05. Dez. 2017
    Der Marburger Bund Landesverband Hamburg lud am vergangenen Donnerstag, 30. November 2017 um 19:00 Uhr, zum ersten After Work Treffen ein. Die Veranstaltung fand in Restaurant IMARA statt und fand regen Zuspruch. Die Gäste nutzten den Abend, um mit anderen Mitgliedern wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich zu vernetzen.
    22. Sep. 2017
    Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).
    Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, Silvester) oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind. Ohne diese Regelungen müssten die nach Dienstplan arbeitenden Beschäftigten zur Erreichung der vollen Vergütung die am (Vor-)Feiertag dienstplanmäßig ausgefallenen
    Stunden an einem anderen Tag ableisten.
    07. Sep. 2017
    Liebe Mitglieder,

    der Marburger Landesverband Hamburg möchte sich in Zukunft noch stärker inhaltlich mit bestimmten Aspekten der angestellten oder verbeamteten ärztlichen Tätigkeit beschäftigen. Es geht darum, über das Tagesgeschehen hinaus nachhaltige Konzepte dafür zu entwickeln, wie die ärztliche Tätigkeit und ihre Rahmenbedingungen in Zukunft zu gestalten sind. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen neue Ansätze diskutieren und ermitteln, wo Handlungsbedarf und Handlungsoptionen auch für den Marburger Bund bestehen.
    24. Jul. 2017
    Frau Christine Neumann-Grutzeck rückt für Frau Dr. Friederike Schlingloff, die zum 1. Juli in einen anderen Landesverband wechselte, in den Vorstand nach.
    10. Apr. 2017
    Das Arbeitsgericht Hamburg musste sich mit der folgenden Frage befassen: Ein Arzt war bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig, bevor er ein neues einging, auf das der TV-Ärzte KAH Anwendung findet. Der neue Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass der Kollege die nächste Stufe der Entgelttabelle erst dann erreicht, wenn er die gesamte Zeit der bisherigen Stufe erfüllt habe.
    13. Feb. 2017
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat auch in zweiter Instanz entschieden, dass für Arbeitszeiten, die im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst erbracht werden, die Überstundenvergütung einschließlich entsprechender Sonn- und Feiertragzuschläge zu zahlen ist.