Von Dr. med. Lydia Berendes, Birgit Künanz und Rudolf Henke
Monat für Monat zahlen wir einen nicht unerheblichen Anteil unseres Gehaltes in die Nordrheinische Ärzteversorgung, die für unsere spätere Rente zuständig ist. Für uns Ärztinnen und Ärzte hat das berufsständische Versorgungswerk den großen Vorteil, einen höheren Rentenanspruch zu haben, als etwa in der DRV. Unser Rentenanspruch ist zudem stärker abgesichert und im Bedarfsfall können wir ein sofortiges Anrecht auf eine Berufsunfähigkeitsrente nutzen. Das von der Nordrheinischen Ärzteversorgung als Finanzierungssystem gewählte „Offene Deckungsplanverfahren“ verbindet die Vorteile von kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Systemen. Die Leistungen des Versorgungswerkes werden ohne Zuschüsse des Staates ausschließlich auf Basis der Mitgliederbeiträge nach kapitalbildenden Finanzierungsverfahren erbracht. Es daher unverzichtbar, dass qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter des Marburger Bundes im Juni in die neue Kammerversammlung gewählt werden.