Gießen. Angesichts der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gegen eine Frauenärztin aus Gießen, die auf ihrer Internetseite über Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen informierte, fordert Anja Butschkau, die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, eine Reform des Paragrafen 219a. „Das Urteil bestätigt, dass wir dringend eine Reform des Paragrafen 219a brauchen. Der Paragraf 219a steht im Widerspruch zu unseren heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Ärztewahl. Frauen, die in einer Notsituation sind, brauchen kompetente Beratung und den Zugang zu Informationen, damit sie sich verantwortungsvoll für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Jeder Arzt und jede Ärztin muss über einen Eingriff sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.