Der Entwurf, mit dem der Paragraf 219a ergänzt werden soll, sieht vor, dass Ärzte und Klinken öffentlich und sachlich - zum Beispiel auf der eigenen Internetseite - darüber informieren dürfen, dass sie straffreie Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Strafgesetzbuch vornehmen. Auch auf weitere Informationen von neutralen Stellen dürfen sie hinweisen, beispielsweise mit Links auf ihrem Internetauftritt. „Es muss möglich sein dürfen, betroffenen Frauen in schwierigen persönlichen Situationen sachgerechte Informationen zu geben“, betonte der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis. Dies fordert die Landesärztekammer bereits seit längerem gemeinsam mit dem Landesverband der Frauenärzte. "Der nun gefundene Kompromiss kann für mehr Rechtssicherheit sorgen. „Ärzte, die sachlich informieren, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden und betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation müssen an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, erklärt Matheis.