Köln (rhl). Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) hat die Tarifeinigung mit den kommunalen Kliniken vom 4. Mai 2022 übernommen, noch bevor die diesbezüglichen Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind und der Tarifvertrag unterschrieben ist. Wer jedoch meint, dies sei ohne inhaltliche Abstriche geschehen, sieht sich wie immer getäuscht. Die Gehaltserhöhung von linear 3,35 Prozent tritt nicht rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft, sondern erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Regionalkommissionen dieses beschließen. Die Regionalkommission NRW hat die Umsetzung zum 1. Juli 2022 beschlossen, eine entsprechende Entscheidung ist dem Vernehmen nach auch für die Regionalkommission Mitte (u.a. Rheinland-Pfalz) erfolgt.