• Tarifpolitik

    20. Jul. 2022
    Köln (rhl). Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) hat die Tarifeinigung mit den kommunalen Kliniken vom 4. Mai 2022 übernommen, noch bevor die diesbezüglichen Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind und der Tarifvertrag unterschrieben ist. Wer jedoch meint, dies sei ohne inhaltliche Abstriche geschehen, sieht sich wie immer getäuscht. Die Gehaltserhöhung von linear 3,35 Prozent tritt nicht rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft, sondern erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Regionalkommissionen dieses beschließen. Die Regionalkommission NRW hat die Umsetzung zum 1. Juli 2022 beschlossen, eine entsprechende Entscheidung ist dem Vernehmen nach auch für die Regionalkommission Mitte (u.a. Rheinland-Pfalz) erfolgt.
    23. Apr. 2020
    Von RA Dieter-Paul Neumann
    Köln. Tausende Ärztinnen und Ärzte in gut 100 diakonischen Krankenhäusern in ganz Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in Teilen Hessens und des Saarlandes erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2019 höhere Gehälter. Zudem gilt im Geltungsbereich des TV-Ärzte-KF ab dem 1. Juli 2020 u.a. die gesamte Anwesenheit von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus als Arbeitszeit. Die Arbeitszeit muss elektronisch erfasst werden. Zur erheblichen Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen werden auch die neuen Begrenzungen der Bereitschaftsdienste und Wochenenddienste sowie die neuen Fristen für die Dienstplanerstellung beitragen. Weiterhin wurde für den TV-Ärzte-KF vereinbart, dass Ärztinnen und Ärzte für die volle, d.h. ungeminderte Zeit des Bereitschaftsdienstes einen Zuschlag erhalten. Diese neuen Einzelregelungen und die nahtlose Anhebung der Entgelttabelle des TV-Ärzte-KF in drei Schritten sieht die am 22. April 2020 in der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland, Westfalen und Lippe (ARK RWL) erzielte Einigung vor.
    21. Feb. 2020
    Köln (rhl). Die 5. Verhandlungsrunde mit den BG-Kliniken brachte endlich den lange erstrebten Kompromiss - nach einem intensiven nochmals über 24 Stunden gehenden Ringen haben sich die Verhandlungskommissionen des Marburger Bundes und der BG-Kliniken in den Morgenstunden des 19. Februar 2020 auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Dies folgt in seinen wesentlichen Punkten der mit der VKA im Mai vergangenen Jahres gefundenen Einigungslinie.
    19. Jul. 2017
    Ist das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig oder nicht? Auf diese scheinbar simple Frage möchte man von den höchsten Richtern unseres Landes eine klare und eindeutige Antwort erwarten dürfen. Die Realität fiel am vorigen Dienstag um 10 Uhr in Karlsruhe unter dem hölzernen Bundesadler jedoch gänzlich anders aus: Ein Jein, aber – so nebulös entschied das Bundesverfassungsgericht in den fünf Verfahren um das Mitte 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz. Vorausgegangen war eine zweitägige mündliche Verhandlung zu Jahresbeginn, in der wir Kläger und die Gegenseite alle Argumente für und gegen das Tarifeinheitsgesetz vortragen konnten, und monatelange Beratungen des achtköpfigen Ersten Senats.
    18. Jul. 2017
    mhe. In den Verfahren um die Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz haben zwei Richter des achtköpfigen Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ihre abweichenden Meinungen zum Urteil mit ungewöhnlicher Deutlichkeit am Ende der Urteilsverkündung vorgetragen.
    Sowohl die Berichterstatterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Dr. Susanne Baer, als auch der Richter Prof. Dr. Andreas L. Paulus betonten mit beeindruckend präzisen Worten, dass sie dem Urteil nur teilweise zustimmen können. Ein dritter – namentlich nicht genannter – Richter stimmte nur in einzelnen Punkten gegen das Urteil des Senats. Die zwölfseitige Begründung von Prof. Baer und Prof. Paulus bekräftigt vollständig die Überzeugung des Marburger Bundes und der anderen Kläger gegen das Tarifeinheitsgesetz.
    11. Jul. 2017
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute das Urteil in den Verfahren um das im Juli 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz verkündet. Die Richter haben das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen als verfassungsgemäß bezeichnet, jedoch auch zugleich erklärt, dass das Gesetz in wichtigen Punkten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist konkret aufgefordert worden, das Gesetz bis Ende 2018 nachzubessern. Es sollen strukturelle Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Interessen aller Betriebsangehörigen, auch der Mitglieder von Berufs- und Minderheitsgewerkschaften eines Betriebes "ernsthaft" und "wirksam" gesichert werden.