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    27. Jul. 2020
    Pressemitteilung
    Großer Erfolg für den Marburger Bund bei den Aufsichtsratswahlen des privaten Krankenhauskonzerns Rhön-Klinikum AG: Erstmals wurden drei Kandidaten der Ärztegewerkschaft in das 16-köpfige Aufsichtsgremium des Klinikkonzerns gewählt.
    27. Jul. 2020
    Unser Positionspapier ist ein Zwischenergebnis, eine Momentaufnahme aus einer sehr kontroversen Panel-Diskussion im Rahmen unserer Landesversammlung Ende Juni und einer anschließenden kooperativen Überarbeitung mit unserem Landesvorstand. Das Papier formuliert Forderungen zu den fünf Bereichen Versorgungsforschung; neue kooperative Strukturen; bedarfsnotwendige personelle, apparative und bauliche Ausstattung; elektronische Patientenakte und Neugestaltung der interprofessionellen Zusammenarbeit.
    27. Jul. 2020
    Köln (mhe). Der Marburger Bund NRW/RLP bieten in den nächsten Wochen vier Live-Videokonferenzen in Rheinland-Pfalz an, in denen wir Ärztinnen und Ärzte in den Regionen über ausgewählte Themen informieren werden. Wer an den Videokonferenzen teilnehmen möchte, meldet sich bitte per E-Mail unter „info@marburger-bund.net“ an. Dann erhält jeder Interessent die nötigen Zugangsdaten.
    23. Jul. 2020
    Großer Erfolg für den Marburger Bund bei den Aufsichtsratswahlen des privaten Krankenhauskonzerns Rhön-Klinikum AG: Erstmals wurden drei Kandidaten der Ärztegewerkschaft in das 16-köpfige Aufsichtsgremium des Klinikkonzerns gewählt.
    21. Jul. 2020
    Seit dem ersten Auftreten des Corona-Virus wurden in Rheinland-Pfalz bisher insgesamt über 7.318 SARS-CoV-2 Fälle bestätigt. Jeder Landkreis und jede Stadt sind betroffen. 238 infizierte Rheinland-Pfälzer starben. 6.815 Fälle sind bereits genesen. Aktuell sind noch 265 Menschen im Land mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 20. Juli 2020). Jeder einzelne Covid-19-Fall ist für die 52 im Öffentlichen Gesundheitsdienst in RLP beschäftigten Ärztinnen und Ärzte eine enorme zusätzliche Herausforderung, denn ohnehin haben sich die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den letzten Jahrzehnten schon gewandelt. Sie sind umfangreicher und vielfältiger geworden. Seit März verlangt die neu aufgetretene Corona-Pandemie den ÖGD-Mitarbeitern alles ab.
    20. Jul. 2020
    Koblenz (mhe). Das Oberlandesgericht Koblenz hat Mitte Juli entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) am 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes wirksam war (Az.: 10 U 1133/16). Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden. Das OLG bemerkte, dass sich die Verstöße „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des ehemaligen Geschäftsführers zögen. Statt der erhofften Nachzahlung seines Gehaltes muss der einstige MDK-Geschäftsführer Geld zurückzahlen und sein Diensthandy und -wagen herausgeben.