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    03. Mai 2024
    Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Widerspruchslösung als gesetzliche Regelung der Organspende im deutschen Transplantationsrecht. Denn trotz jahrelanger intensiver Bemühungen und Aufklärungsarbeit stagnieren die Organspendezahlen auf niedrigem Niveau. Im Gegensatz dazu ist der Bedarf an Spenderorganen gleichbleibend hoch. Viele Patienten warten vergebens auf eine lebensrettende Spende und versterben. Das Leiden und der Tod dieser Menschen könnten verhindert werden.
    03. Mai 2024
    Den Mitgliedsbeitrag 2024 werden wir am 17. Juni 2024 abbuchen.
    03. Mai 2024
    Pressemitteilung
    Es scheint offensichtlich, dass die Teilbetriebsversammlung vom 22. April an den SHG-Kliniken in Völklingen der Arbeitgeberseite von Anfang an ein Dorn im Auge war. Denn anders als normalerweise zulässig, sollte und wurde diese Betriebsversammlung außerhalb der ärztlichen Arbeitszeiten durchgeführt – ein Entgegenkommen der Ärzteschaft, des Betriebsrates und der Gewerkschaft Marburger Bund.
    03. Mai 2024
    Jährlich am 5. Mai macht der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Zusatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und der tatsächlichen Lebenswirklichkeit aufmerksam. Diese Kluft existiert auch für Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung. Der Marburger Bund Sachsen fordert gleiche Chancen für alle Ärztinnen und Ärzte!
    02. Mai 2024
    Von Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger
    Die zunehmend schwieriger werdenden Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitswesens erfordern eine kluge und weitsichtige ärztliche Vertretung. Das gilt insbesondere bei der Krankenhausplanung. Ärztlicher Sachverstand und medizinische Qualitätskriterien sind ausschlaggebend. Die Ärztekammer Nordrhein steht für ärztliche Selbstverwaltung, indem sie sich für die Belange von gut 69.000 Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein einsetzt. Dabei werden die Themenfelder immer mannigfaltiger und komplexer. Gleichzeitig hat die Kammer auch die gesundheitliche Versorgung von gut zehn Millionen Bürgern im Blick.
    30. Apr. 2024
    Im September/Oktober 2024 findet in der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Kammerwahl statt. Wir beginnen mit der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die neue Delegierten der 121-köpfigen Kammerversammlung. Wir wollen mit möglichst vielen Ärztinnen und Ärzten aus allen Berufsfeldern, aus Kliniken, Praxen, MVZ, Behörden und der Industrie in die Wahl gehen, um so eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und ein starkes Signal an die Politik zu geben. Ein starker Marburger Bund! Eine starke Ärztekammer! Nutzen Sie dafür bitte die Formulare im Anhang des Textes und senden Sie uns die Dokumente im Original zu (Marburger Bund NRW/RLP, Wilhelm-Brand-Straße 3, 44141 Dortmund).
    29. Apr. 2024
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will in einer Reform des Transplantationsgesetzes „Cross-over“-Lebendspenden und uneigennützige Nierenlebendspenden ermöglichen. Er verspricht sich dadurch eine Erhöhung der Zahl der Nierenspenden in Deutschland. „Angesichts von rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für ein Spenderorgan ist die Novellierung des Transplantationsgesetzes ein wichtiger und richtiger Schritt, um den Kreis der Spender und Empfänger zu erweitern“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.
    29. Apr. 2024
    Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch plant die Einführung einer „Landkinderarzt-Quote“ analog zur bestehenden „Landarztquote“. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in der Ministerratssitzung vorgestellt. Das Ziel sei es, eine gute medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche weiterhin zu gewährleisten und die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung im gesamten Land zu stärken, betonte Clemens Hoch.
    25. Apr. 2024
    Von Eleonore Zergiebel

    Wir haben uns für den Arztberuf entschieden, um dem Wohl des Patienten zu dienen. Wir möchten unsere fachlichen Entscheidungen an den Bedürfnissen des Patienten ausrichten. Mit Einführung der Abrechnung nach Fallpauschalen vor 20 Jahren, dem Ausbleiben einer auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Länder sowie zunehmenden finanziellen Sanktionen (MD Fall-Prüfungen, Strafzahlungen, G-BA-Richtlinien-und Strukturprüfungen) lastet ein unerträglicher Kostendruck auf allen Gesundheitsschaffenden im Krankenhaus. Mit Einführung der Abrechnung nach Fallpauschalen war ein Anreiz zur Gewinnoptimierung gesetzt worden. Gewinne wurden möglich. Angesichts der Inflation, Energiekostensteigerungen und Tariferhöhungen treten massive Einsparmaßnahmen in den Vordergrund, um das wirtschaftliche Überleben der Krankenhäuser zu sichern. Uns Ärztinnen und Ärzten haben Geschäftsführer die Aufgabe übertragen, das Überleben der Klinik zu garantieren, das sei ebenso wichtig wie das Patientenwohl, so lauten deren Vorgaben.