• Presse

    Filtern nach:
    22. Sep. 2017
    Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).
    Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, Silvester) oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind. Ohne diese Regelungen müssten die nach Dienstplan arbeitenden Beschäftigten zur Erreichung der vollen Vergütung die am (Vor-)Feiertag dienstplanmäßig ausgefallenen
    Stunden an einem anderen Tag ableisten.
    21. Sep. 2017
    Unsere MB-Delegiertenversammlung fand dieses Mal beim Tagesspiegel statt - mit Begrüßung durch Chefredakteur Casdorff, mit Führung durch die Redaktionsräume und einer anschließenden regen Diskussion zum Tarifeinheitsgesetz, eingeleitet durch den Landesvorsitzenden Peter Bobbert.
    20. Sep. 2017
    Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2018 finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Auch in vielen Krankenhäusern sind die Betriebsratsgremien neu zu wählen. Der Marburger Bund unterstützt seine Mitglieder aktiv bei Wahlplanung und Kandidatur. Dazu findet am 30. September 2017 in Berlin eine Betriebsrätekonferenz statt.
    18. Sep. 2017
    Jedes Jahr steigen die Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser um vier bis neun Prozent. Lediglich 20 Prozent der Menschen, die eine Notaufnahme aufsuchen, sind lebensbedrohlich erkrankt. Die Folge ist die chronische Überlastung der Notfallversorgung: Stress, Überstunden und enormer Arbeitsdruck für das ärztliche und pflegerische Personal, da der notwendige Ausbau von personellen Ressourcen und Infrastruktur über Jahre nicht erfolgt ist. Für Patienten, deren Gesundheitszustand es zulässt, erhöhen sich die Wartezeiten in den Notaufnahmen.
    18. Sep. 2017
    Pressemitteilung
    Koordiniertes Vorgehen, bessere Zusammenarbeit und mehr Integration – diesem Leitgedanken folgt das gemeinsame Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Marburger Bundes für eine Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive.
    18. Sep. 2017
    Koordiniertes Vorgehen, bessere Zusammenarbeit und mehr Integration – diesem Leitgedanken folgt das gemeinsame Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Marburger Bundes für eine Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive.
    15. Sep. 2017
    Ein Kind, das aufgrund einer verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter erheblichen Entwicklungsstörungen leidet, hat gegen die behandelnden Ärzte und die Klinik einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 €. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
    14. Sep. 2017
    „Die Notfallversorgung im Spannungsfeld ambulanter und stationärer Versorgung - brauchen wir eine dritte Säule der ärztlichen Versorgung?“ - so lautet das Kernthema der diesjährigen Hauptversammlung des Marburger Bundes NRW/RLP. Über 100 Delegierte aus den 26 Bezirken des Marburger Bundes in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz treffen sich am Samstag in der kommenden Woche (23. September) ab 10:00 Uhr im Marriott Hotel in Köln (Johannisstraße 76-80). Am Tag vor der Bundestagswahl begrüßen die beiden Vorsitzenden des Marburger Bund NRW/RLP, Dr. med. Hans-Albert Gehle und Michael Krakau, in Köln namhafte Referenten: Markus Baacke (Stellv. Ärztl. Leiter Zentrum f. Notaufnahme Brüderkrankenhaus Trier), Dr. med. Andreas Gassen (Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung), Dr. med. Henrik Herrmann (1. Vorsitzender Marburger Bund Schleswig-Holstein), Dr. med. Jochen Jansen (Medisch Manager Ambulancesorg Zuid Limburg) und Thomas Reumann (Präsident Deutsche Krankenhausgesellschaft). Auf der weiteren Tagesordnung stehen das Thema Tarifeinheitsgesetz und die turnusmäßigen Vorstandswahlen.
    13. Sep. 2017
    mhe. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die durch jahrzehntelange unzureichende Länderinvestitionen entstandene Notlage der gut 100 Krankenhäuser noch immer nicht erkannt. Im Gegensatz zur nordrhein-westfälischen Landesregierung legt die Mainzer Landesregierung in diesem Jahr kein Millionenschweres Sonderprogramm auf. Dabei hatte im Herbst 2016 die Krankenhausgesellschaft RLP den Investitionsbedarf vorsichtig auf mindestens 309 Millionen Euro im Jahr beziffert. Aktuell zahlt das Land jedoch den Kliniken nur 137 Millionen Euro. Davon 51,2 Millionen Euro als pauschale Fördermittel und den Rest als Einzelförderung – das sind insgesamt lediglich neun Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
    13. Sep. 2017
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 06.09.2017 entschieden, dass die Entgeltfortzahlung bei Krankheit gemäß TV-Ärzte/VKA auch das Entgelt für Arbeit in der Rufbereitschaft umfassen muss. Nach dem Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.09.2016, das zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub ergangen ist, besteht nun endlich wieder insgesamt Klarheit: die Inanspruchnahme im Rufdienst fließt in jedem Fall in die Entgeltfortzahlung ein.