• Presse

    Filtern nach:
    22. Feb. 2017
    Auf dem Deutschen Ärztetag in Freiburg wird im kommenden Mai auch die Novellierung der Weiterbildungsordnung auf der Tagesordnung stehen. Die WB-Novelle sieht u.a. einen grundlegenden Wandel vor: Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt sollen künftig nicht mehr nur strikte Zeiten in definierten Gebieten erbringen müssen, sondern vielmehr klar definierte Kompetenzen erwerben. Mit unserem Referenten Prof. Dr. med. Rüdiger Smektalla steht im Verlauf der nächsten Mitgliederversammlung des Marburger Bund-Bezirkes Bochum der Vorsitzende des Verwaltungsbezirks Bochum der Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Verfügung. Desweiteren wollen wir die aktuelle Situation bei der Notfallversorgung, dem Tarifeinheitsgesetz und dem Masterplan 2020 erörtern. Die nächste Bezirksversammlung findet statt am Dienstag, den 21. März 2017, im Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer, Konferenzraum 3, In der Schornau 23-25, 44892 Bochum, ab 18 Uhr.
    21. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Seit Jahrzehnten kommen alle nordrhein-westfälischen Landesregierungen ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die Kosten der Investitionen in den 360 Krankenhäusern aus dem Landesetat zu finanzieren, nicht nach. „Die jährliche Förderlücke zwischen den Investitionsfinanzierungen des Landes NRW und dem tatsächlichen Förderbedarf für Investitionen der Krankenhäuser beträgt derzeit eine Milliarde Euro“, erinnert Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz.
    „Kliniken werden dadurch veranlasst, ihre notwendigen Investitionen aus den Betriebserlösen zu finanzieren. So werden seit Jahrzehnten Gelder, die für die Behandlung der Patienten und die Bezahlung des Personals vorgesehen sind, zweckentfremdet. Dies ist allen an den Regierungen beteiligten Politikern auf Landes- und Bundesebene seit vielen Jahren bekannt, doch Politiker aller Parteien lassen die Krankenhäuser im Stich. Wiederholt haben wir als Ärztegewerkschaft auf diesen Missstand hingewiesen. Eine Bereitschaft der Landesregierungen, den Sanierungsstau aufzulösen, war nicht festzustellen.“
    21. Feb. 2017
    Eine Umfrage des Marburger Bundes Schleswig-Holstein hat ergeben, dass 89 Prozent aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein überlastet sind. Als Hauptgründe wurden die immer dünner werdende Personaldecke und die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen genannt.
    20. Feb. 2017
    mhe. Vergleichsweise Geräuscharm und beachtlich schnell hat der Deutsche Bundestag in der vorigen Woche im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung alle Ärztinnen und Ärzte von den Sozialabgaben für eine Notarzttätigkeit befreit, sofern sie regelmäßig mindestens 15 Stunden in der Woche hauptberuflich als Ärztin oder Arzt beschäftigt sind. Diese neue Regelung gilt auch für die Ärzte, die im Hauptberuf als niedergelassene Ärzte tätig sind.
    16. Feb. 2017
    mhe. In der Zeit des Ärztemangels wäre die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern, MVZ und Praxen in NRW und RLP nicht denkbar, ohne die tägliche Arbeit tausender Ärztinnen und Ärzte, die aus anderen Staaten zugewandert sind. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland geboren sind und in NRW beschäftigt sind, hat sich in den vergangenen zehn Jahr mehr als verdoppelt, sie liegt heute bei über 16.000 alleine in NRW. Bei der Einwanderung steht jede einzelne ausländische Kollegin und jeder Kollege zumeist vor einem völlig unbekannten Gesundheitssystem. Der Marburger Bund NRW/RLP will ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit einer kostenlosen Seminarreihe hilfreiche Orientierung geben. Zum Auftakt bieten wir das Seminar „Arbeiten in Deutschland“ am Donnerstag, den 6. April ab zehn Uhr, in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund (Robert-Schimrigk-Straße 4-6) an. Anmeldungen sind unter info@marburger-bund.net erforderlich.
    15. Feb. 2017
    Ein Thema mit hoher Bedeutung - nach seinem Interview im Deutschen Ärzteblatt und einem Bericht auf unserer Homepage Anfang Februar hat Michael Krakau das Mitte des Jahres drohende Entlassmanagement in den Kliniken auch in seinem aktuellen MBZ-Kommentar aufgegriffen: Wir beklagen völlig zu Recht seit vielen Jahren die immer weiter ausufernde Bürokratie in unserem klinischen Alltag. In den gut 500 Krankenhäusern in unserem Landesverband droht nun ein neuer, zusätzlicher bürokratischer Overkill, denn mit dem Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachversorgung von bundesweit über 19 Millionen Klinikpatienten im Jahr soll ab Mitte dieses Jahres ein aufwändiges, bundeseinheitlich standardisiertes Prozedere etabliert werden – das standardisierte Entlassmanagement. Dieses wird uns Ärztinnen und Ärzten wertvolle Zeit rauben, die wir zur Versorgung unserer Patienten benötigen. Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht an ganz anderen Stellen.
    15. Feb. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt (Az.: VI ZR 239/15). „Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“
    14. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Im Durchschnitt verbringen Krankenhausärzte rund zwei Stunden täglich mit Verwaltungstätigkeiten. Neue Vorschriften zum Verfahren der Entlassung von Krankenhauspatienten könnten den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken und anderen Krankenhausbeschäftigten noch mehr Zeit für die Patientenbehandlung rauben. Es droht ein bürokratischer Exzess, wenn der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement Bestand hat, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und über das gesetzliche Maß hinaus durchgesetzt haben. Der Marburger Bund spricht sich für eine rasche gesetzliche Korrektur aus.
    13. Feb. 2017
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat auch in zweiter Instanz entschieden, dass für Arbeitszeiten, die im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst erbracht werden, die Überstundenvergütung einschließlich entsprechender Sonn- und Feiertragzuschläge zu zahlen ist.
    10. Feb. 2017
    Eine Schwangerschaft ist erst einmal ein Grund zur Freude. Viele Arbeitgeber setzen jedoch die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichzahlungen bei Beschäftigungsverboten nicht richtig um. Gerade für Ärztinnen heißt es deshalb: Augen auf beim Vergütungsausgleich. Denn hier schleichen sich bei der Berechnung häufig Fehler ein, was zu weniger Geld führen kann.