• Presse

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    07. Mär. 2017
    Ende Februar tagte der Arbeitskreis Weiterbildung des Marburger Bundes Schleswig-Holstein. Vorsitzender Dr. Henrik Herrmann berichtete über die Reform der (Muster)Weiterbildungsordnung, in die nicht nur der Marburger Bund und seine Vertreter in den Ärztekammern eingebunden sind, sondern auch die Fachgesellschaften und Berufsverbände.
    06. Mär. 2017
    Aus drei wird eins: Anstelle des Klinikums Emden sowie der Ubbo-Emmius-Kliniken in Aurich und Norden soll eine Zentralklinik treten. Der Standort Georgsheil liegt in der Mitte der bisherigen Häuser, jeweils rund 20 Autominuten von diesen entfernt. Für die ambulante Erstversorgung sind Regionale Gesundheitszentren an den Standorten Aurich, Emden und Norden in der Diskussion. Doch die Wogen schlagen hoch. Mit einem Bürgerentscheid wollen die Gegner das Projekt kippen. Wir haben mit Dr. Helge Störiko, Oberarzt im Klinikum Emden, über die Auseinandersetzung gesprochen.
    05. Mär. 2017
    Seit dem Wintersemester 2016/17 gilt eine neue Studienordnung Medizin für die Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Als Ärztegewerkschaft sieht der Marburger Bund Schleswig-Holstein dadurch keine Verschlechterung für die Medizinstudierenden in der Landeshauptstadt.

    03. Mär. 2017
    Beim Arbeitgeberwechsel vom tarifgebundenen ins kirchliche Krankenhaus gibt es für Ärzte einiges zu beachten. Wie bei jedem anderen Stellenwechsel muss für die neue Tätigkeit ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt werden. Denn der Befreiungsbescheid der DRV Bund gilt nur für die jeweilige Tätigkeit, nicht ein Berufsleben lang.
    03. Mär. 2017
    In der Debatte über die ambulante Notfallversorgung in Hessen ruft die Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen, Dr. Susanne Johna, die Beteiligten zu mehr Sachlichkeit auf: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind inzwischen selbst in einer Notsituation. Sie tragen derzeit die größte Last an der Verdopplung der Patientenzahlen in der ambulanten Notfallversorgung innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Patienten gehen vermehrt ins Krankenhaus, weil der eigentlich behandelnde Vertragsarzt nicht verfügbar ist, weil sie eine rasche Abklärung ihrer Beschwerden wünschen oder weil sie schlicht keine Kenntnis davon haben, wie der Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte zu erreichen ist. Dies führt bei einer unzureichenden Personaldecke zu enormer Arbeitsverdichtung bei Ärzten und Pflegekräften. Letztlich geht dies auch zu Lasten einer adäquaten Versorgung der echten Notfallpatienten", kritisierte Johna. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung müsse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und in einem Gesamtkonzept erfolgen. „Ziel muss es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte sich mit ausreichender Zeit um Patienten kümmern können, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigen", forderte die hessische MB-Vorsitzende, die auch Mitglied des MB-Bundesvorstands ist.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    Wenn man den ersehnten Job bekommt, ist die Freude groß. Bei aller Euphorie über die Jobzusage darf allerdings nicht vergessen werden, den Arbeitsvertrag gründlich zu lesen. Doch worauf ist aus rechtlicher Sicht beim Arbeitsvertrag zu achten?
    03. Mär. 2017
    Der Marburger Bund Niedersachsen hat in einem Musterverfahren gegen Asklepios die Frage nach tariflichem Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst geklärt. Das Urteil ist für die Ärztinnen und Ärzte aller Asklepios-Kliniken in Deutschland von Interesse.
    02. Mär. 2017
    Seit vielen Jahren erleben wir den Ärztemangel. In vielen Kliniken haben wir personelle Engpässe im ärztlichen Bereich – wir Ärztinnen und Ärzte sind kostbar und rar. Heute könnte die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung in den rund 460 Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht ohne Tausende Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland sichergestellt werden. Allein in unseren beiden Bundesländern sind bereits über 16.000 Ärztinnen und Ärzte tätig, die aus dem Ausland stammen und zugewandert sind. In einem MB-Seminar wollen wir am 6. April ausländischen Ärztinnen und Ärzten grundlegende Kenntnisse des deutsche Gesundheitswesens vermitteln.