Am 11. Oktober 2022 fand in der Dresdner Landesgeschäftsstelle des MB Sachsen die erste sächsische Betriebsrätekonferenz statt. Elf Betriebsrätinnen und Betriebsräte informierten sich bei Steffen Forner (Jurist und Geschäftsführer MB Sachsen) und Jens Hoffmann (Verbandsjurist MB Bundesverband) über das aktuelle Arbeitszeitrecht sowie über Neuerungen des Betriebsverfassungsgesetztes. Ein Schwerpunkt der Konferenz lag auf dem Erfahrungsaustausch untereinander, den Dr. Peter Schreiter (Beisitzer im Landesvorstand und Betriebsratsmitglied des Klinikums Chemnitz) moderierte.
Von März bis Mai fanden in den meisten sächsischen Krankenhäusern Betriebsratswahlen statt. Der Marburger Bund Sachsen hat kandidierende Mitglieder mit Kampagnenmaterial und Gewerkschaftslisten bei den Wahlen unterstützt. Zahlreiche MBler wurden in die Betriebsräte sächsischer Kliniken gewählt. Auch in den Aufsichtsräten zweier großer kommunaler Kliniken engagiert sich der MB Sachsen, um im Interesse seiner Mitglieder im zentralen Kontrollgremium der Einrichtungen mitzubestimmen.
Dr. Peter Schreiter, Beisitzer des Landesvorstands des Marburger Bund Sachsen, ist Oberarzt in der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie des Klinikums Chemnitz und seit 16 Jahren Mitglied im Betriebsrat (BR). Im Interview mit Kristin Dolk, Pressereferentin beim MB Sachsen, berichtet er anlässlich der anstehenden BR-Wahlen über seine Motivation, die Arbeitsbedingungen in seinem Haus mitzubestimmen, über die Notwendigkeit, sich als Arzt im BR zu engagieren und auch über Vorbehalte, die BR-Mitgliedern begegnen können.
Der Marburger Bund Sachsen fordert die sächsischen Kliniken auf, die neue gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, nicht nur Pflegekräften, sondern auch Krankenhausärztinnen und -ärzten und allen anderen am Patienten tätigen Berufsgruppen eine Corona-Prämie zu zahlen.
„Die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte und der Pflege, nicht zuletzt im Rahmen von Diensten auf den Covid-19-Stationen, sind gleichberechtigt zu betrachten. Belegschaften in Krankenhäusern dürfen nicht gespalten werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten erfolgt immer gemeinsam. Alle Berufsgruppen sollten daher von einer Prämie profitieren“, erklärte der Vorstand des Marburger Bundes Sachsen.
Im Januar 2020 hat Staatsministerin Petra Köpping eine Zukunftswerkstatt zur Novellierung des sächsischen Krankenhausgesetzes angekündigt. In einem transparenten Prozess sollten möglichst viele Akteure beteiligt werden, die gemeinsam mit Vertretern des sächsischen Krankenhausplanungsausschusses die Eckpunkte für die Erneuerung des Gesetzes erarbeiten.
Der Marburger Bund Sachsen freut sich, im Januar 2021 vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Teilnahme an der Zukunftswerkstatt eingeladen worden zu sein. Das SMS bringt damit deutlich zum Ausdruck, dass die Erfahrung und die Expertise der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bei der Gestaltung des neuen Krankenhausgesetzes Gehör finden sollen.
Wir haben in Sachsen inzwischen ein Ausmaß an stationär zu versorgenden Personen mit Covid-19 erreicht, das die Kliniken hart an die Grenze des Machbaren bringt. Dabei handelt es sich, anders als von ignoranten Leugnern des Pandemiezustandes behauptet, um erkrankte Menschen und nicht bloß positive Testergebnisse. Umso unverständlicher ist es, dass die politisch Verantwortlichen in den Landkreisen so zögerlich konsequent die bestehenden Infektionsschutzregeln umsetzen und damit eine weitere Verschärfung der Maßnahmen provozieren. Nur ein adäquates Sozialverhalten entsprechend der seit dem 1. Dezember geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wird zu einer entscheidenden Verbesserung der Pandemielage im Freistaat und damit zu einer Entlastung der Kliniken führen, stellt der Marburger Bund Sachsen klar. Hier sind alle gefragt!