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    Marburger Bund nimmt Stellung zum Rechtsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit
    17. Aug. 2021
    Beim Heilpraktikergesetz handelt es sich um vorkonstitutionelles Recht aus dem Jahr 1939, das im Wesentlichen lediglich der Gefahrenabwehr dient und damit grundlegend von den rechtlichen Standards in anderen Versorgungsbereichen des deutschen Gesundheitswesens abweicht. Allein schon diese Tatsache begründet eine umfassende Reform, betont der Marburger Bund in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium zur möglichen Novellierung des Heilpraktikerrechts. Grundsätzlich ist Deutschlands größter Ärzteverband der Auffassung, dass für das Heilpraktikerwesen kein Bedarf besteht.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Konsultationsverfahren des Bundesministeriums für Gesundheit
    29. Jul. 2021
    Grundsätzlich begrüßt der Marburger Bund eine differenzierte Auseinandersetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen zu der Frage, wie in Zukunft eine sinnvolle, effektive und insbesondere am Patienten ausgerichtete Aufgabenverteilung über Sektorengrenzen hinweg ausgestaltet sein muss. In den kommenden Jahren wird der Versorgungsbedarf in Deutschland aufgrund der demografischen und epidemiologischen Entwicklung weiter steigen. Die einschneidenden und weitreichenden Veränderungen in Gesellschaft und Gesundheitsversorgung bedürfen neuer Konzepte. Dazu gehört aus Sicht des Marburger Bundes auch eine stärker interprofessionell ausgerichtete Patientenversorgung in kooperativen und sektorübergreifenden Strukturen.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zur vorgesehenen Änderung der ärztlichen Approbationsordnung
    05. Jul. 2021
    Digitale Lehre darf den Präsenzbetrieb nicht ersetzen, sondern kann ihn lediglich ergänzen. Vor allem in den ersten Semestern des Medizinstudiums muss es das Ziel sein, soziale Isolation zu vermeiden und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden, insbesondere aber auch der Studierenden untereinander, zu fördern. Die Wahl der Durchführung des Formats kann daher nicht allein den Fakultäten überlassen werden, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
    24. Jun. 2021
    Der Marburger Bund begrüßt den ganzheitlichen Reformansatz der beiden Anträge, auch wenn sie sich grundlegend in den Vorstellungen unterscheiden, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden und welche Strukturen sie aufweisen sollen. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zentral „unter einem Dach“ zu organisieren. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern.
    Stellungnahme zum Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung
    05. Feb. 2021
    Der Marburger Bund ist nach wir vor der Auffassung, dass der in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) angegebene § 20i Abs. 3 SGB V zwar als Rechtsgrundlage für eine grundsätzliche Normierung der Ansprüche von Versicherten auf eine Impfung geeignet ist, nicht jedoch für eine Priorisierung verschiedener Gruppen bei der Impfung.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung
    11. Dez. 2020
    Der Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung enthält weder Vorgaben zur Frage der Verantwortlichkeiten bei der Verteilung der Schutzimpfung noch konkrete Auswahlkriterien zur Priorisierung von Gruppen bei der Verteilung in Zeiten von Impfstoffknappheit, kritisiert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
    MB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
    12. Nov. 2020
    Der Marburger Bund begrüßt die im Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Aufhebung der Regelungen zu qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen samt Folgeregelungen.
    Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes (Formulierungshilfe)
    20. Okt. 2020
    Der Marburger Bund begrüßt das Ziel, mit der Formulierungshilfe zum Entwurf eines Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes die bisherigen Maßnahmen an die aktuelle pandemische Lage anzupassen. Er teilt die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass die fortschreitende Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 weitere Anpassungen auf gesetzlicher Ebene notwendig macht. Kritisch sieht der Marburger Bund jedoch, dass die Formulierungshilfe Regelungen enthält, die keinen unmittelbaren Bezug zur aktuellen epidemischen Notlage aufweisen, sowie neue weitgehende Verordnungsermächtigungen, durch die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Bundestages und auch des Bundesrates eingeschränkt werden.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
    16. Okt. 2020
    Der Marburger Bund unterstützt die Zielsetzung des Verordnungsgebers, die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus durch Personalvorgaben verbessern zu wollen.
    MB-Stellungnahme zum Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz (Formulierungshilfe)
    14. Aug. 2020
    Der Marburger Bund begrüßt das geplante Zukunftsprogramm für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser in den Jahren 2022 bis 2024 (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG). Er sieht seit längerem die Notwendigkeit eines staatlichen Sonderprogramms für die Modernisierung der Krankenhaus-IT in Deutschland. Eine vom Marburger Bund bereits im Jahr 2017 durchgeführte Ad-hoc-Umfrage zur digitalen Ausstattung zeigte, dass die IT-Struktur in deutschen Krankenhäusern nicht adäquat und zukunftsfähig ist und hier dringender Investitionsbedarf durch ein Sonderförderprogramm besteht.