• Stellungnahmen

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    „Gesundheitsförderung und Prävention“
    21. Nov. 2014
    Der Marburger Bund begrüßt die Intention des Bundesgesundheitsministeriums, durch die gesetzliche Ausgestaltung zielgerichteter Maßnahmen das zukunftsträchtige Thema „Gesundheitsförderung und Prävention“ aufzugreifen und konkret anzugehen.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes
    19. Nov. 2014
    Der Marburger Bund lehnt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) ab. Die vorgesehenen Regelungen stellen einen beispiellosen und in seiner Qualität schwerwiegenden Eingriff in den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz dar, für den es keine Rechtfertigung gibt. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und im Referentenentwurf werden auch keine Belege angeführt, die Handlungsnotwendigkeiten unterstreichen würden.
    14. Nov. 2014
    Der Marburger Bund sieht in dem Referentenentwurf eines GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes einige grundsätzlich positive Ansätze, die der Verbesserung der Versorgung dienen und dem Patienten nutzen. Einige Regelungen sähen jedoch lediglich eine Umverteilung des Mangels vom vertragsärztlichen in den Krankenhausbereich vor, ohne die Ursachen des Ärztemangels anzugehen, heißt es in einer ausführlichen Stellungnahme des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands.
    Krankenhausfinanzierung
    08. Sep. 2014
    Berufsqualifikation
    04. Mär. 2013
    Der Marburger Bund begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung des bereits im April 2012 in Kraft getretenen „Anerkennungsgesetzes“ vorgelegt hat. Dies eröffnet die Chance, einen bundeseinheitlichen Vollzug bei der Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis sowie der Eignungs- und Kenntnisprüfung für Ärzte mit Drittstaatendiplom zu erreichen.
    Prävention
    06. Feb. 2013
    Der Marburger Bund begrüßt die Intention der Bundesregierung, durch die gesetzliche Ausgestaltung zielgerichteter Maßnahmen das zukunftsträchtige Thema "Gesundheitsförderung und Prävention" konkret anzugehen. Besonders wichtig ist dem Marburger Bund in diesem Zusammenhang die Stärkung der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Bei der entsprechenden Neufassung von Paragraf 20a SGB V sollte den Betriebsärzten ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt werden.
    Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz
    28. Jan. 2013
    Der Marburger Bund begrüßt die Absicht des Gesetzgerbers, dem Einfluss wirtschaftlicher Anreize auf die Handlungsfreiheit der Ärzte im Krankenhaus entgegenzutreten, und befürwortet daher die vorgelegten Änderungsanträge 2 und 3 zum Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG). Zugleich regt er an, diese durch weitergehende Maßnahmen zu ergänzen. Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) allein haben für die Krankenhäuser als Arbeitgeber keinen bindenden Charakter.
    Approbationsordnung
    28. Sep. 2012
    Der Marburger Bund begrüßt angesichts der großen Unsicherheit, die in der betroffenen Studentenschaft hinsichtlich der Umsetzung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte bis dato herrscht, die Formulierung von Übergangsregelungen durch das BMG.
    Psych-Entgeltgesetz
    25. Apr. 2012
    Der Marburger Bund warnt davor, die mit dem DRG-Entgeltsystem verbundenen Ziele auch auf psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu übertragen. Im somatischen Bereich standen Verweildauerreduzierung und Bettenabbau sowie das Aufdecken von Rationalisierungsreserven im Mittelpunkt der Bemühungen. Diese gesundheitspolitischen Ziele können hingegen im psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsbereich nicht bzw. nur eingeschränkt verfolgt werden, so der MB in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Psych-Entgeltgesetz.
    Patientenrechtegesetz
    08. Mär. 2012
    Kritisch bewertet der MB einige Vorschriften des Referentenentwurfs, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. „Der Marburger Bund bedauert, dass über die Zusammenfassung der bestehenden Rechtslage hinaus einige rechtspolitische Vorschläge keine Umsetzung im Gesetzesentwurf erfahren haben.