Die Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert die neuen Regelungen zur Versorgung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. „Ab April soll mit einer Abklärungsdiagnostik per ,Kurz-Check‘ entschieden werden, ob ein Patient in der Notaufnahme behandelt wird oder an den ärztlichen Notdienst der niedergelassenen Ärzte verwiesen wird“, erläutert Ärztekammer-Präsident Dr. Theodor Windhorst. „Dieses Vorgehen kann für Patienten wie für Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken gleichermaßen gefährlich werden. Assistenzärztinnen und -ärzte, die in den Krankenhaus-Notaufnahmen Dienst tun, arbeiten zwar nach Facharzt-Standard, haben aber den Status eines Facharztes noch nicht. Sie können die ,Abschiebe-Abklärung‘ deshalb nicht verantworten“, sieht Windhorst auch rechtliche Probleme auf Ärztinnen und Ärzte zukommen. Es geht auch nicht an, Menschen mit einem akuten Gesundheitsproblem von einer Stelle zur nächsten zu schicken. Wenn sich ein Patient an einen Arzt im Krankenhaus wendet, muss er behandelt werden, das gebieten Recht und auch Ethik“, wendet sich der Kammerpräsident dagegen, Patienten demnächst mit Hilfe einer sogenannten „Abklärungspauschale“ durch Ärzte verschiedenen Versorgungsangeboten zuordnen zu lassen.