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    07. Feb. 2024
    Pressemitteilung
    Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea in Hamburg-Blankenese haben am 7. Februar 2024 ihre Arbeit niedergelegt. Der Marburger Bund Hamburg hatte die Geschäftsführung des Krankenhauses aufgefordert, Verhandlungen über einen arztspezifischen Tarifvertrag aufzunehmen. Bisher hatte sich die Klinikleitung nachdrücklich geweigert. Auf dem Gehweg vor dem Krankenhaus Tabea demonstrierten um die Mittagszeit rund 45 Ärztinnen und Ärzte, um die Klinikführung zum Einlenken zu bewegen. Auch Ärztinnen und Ärzte aus fünf weiteren zum privaten Klinikkonzern Artemed gehörenden Krankenhäusern in Bayern und Baden-Württemberg beteiligen sich heute am Warnstreik.
    07. Feb. 2024
    Am Dienstag, den 27. und Mittwoch, den 28. Februar finden die Wahlen zum Personalrat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) statt.
    07. Feb. 2024
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund Landesverband Bayern hatte die Ärztinnen und Ärzte an den Benedictus Krankenhäusern in Feldafing und Tutzing sowie der Artemed-Klinik München Süd für den 7. Februar 2024 zu einem Warnstreik aufgerufen.

    ​​​​​​​Knapp 100 Ärztinnen und Ärzte versammelten sich vor der Zentrale des Artemed-Konzerns in Tutzing und machten ihrem Unmut Luft.
    06. Feb. 2024
    Pünktlich zu Neujahr zählte der Marburger Bund Sachsen erstmals 7.000 Mitglieder.
    05. Feb. 2024
    An dem bundesweiten Warnstreik am 30.01.2024 haben sich ca. 5000 Ärztinnen und Ärzte zu der zentralen Kundgebung in Hannover versammelt, darunter auch je 30 Kolleginnen und Kollegen aus der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock. Vor der zentralen Notaufnahme der der Universitätsmedizin Rostock beteiligten sich zusätzlich 70 Ärztinnen und Ärzte an einer Kundgebung vor Ort, worüber der NDR-MV berichtete. Zusätzlichen Anfragen zum Warnstreik wurden von dpa und t-online an uns gerichtet.
    01. Feb. 2024
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund Landesverband Hamburg ruft die im Krankenhaus Tabea beschäftigten Ärztinnen und Ärzte für Mittwoch, den 7. Februar 2024 zum Warnstreik auf. Anfang Dezember des vergangenen Jahres hat die Ärztegewerkschaft das Krankenhaus Tabea, das zum privaten Klinikkonzern Artemed gehört, zu Verhandlungen über einen ärztlichen Tarifvertrag aufgefordert. Dies wurde von der Geschäftsführung nachdrücklich abgelehnt. Ziel des Streiks ist es, das Tabea Krankenhaus zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zu bewegen.
    31. Jan. 2024
    Düsseldorf. Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes nicht mehr als zustimmungspflichtiges Gesetz auszugestalten, kritisiert der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit deutlichen Worten: „Ich erwarte vom Bundesgesundheitsminister, auf den gemeinsamen Weg mit den Ländern zurückzukehren und die bisherige Zusammenarbeit wiederaufzunehmen. Das Gesetz streift landesrechtliche Regelungsbereiche und ist zustimmungspflichtig. Die Wahrheit ist: Eine Krankenhausreform, die für die Patientinnen und Patienten eine flächendeckend qualitativ gute Versorgung sicherstellt, muss von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Denn Bund und Länder müssen ihre jeweiligen Expertisen in Finanzierungs- und Planungsfragen auf Augenhöhe in den Prozess einbringen können. Das geht nur gemeinsam“, unterstreicht Minister Laumann.
    31. Jan. 2024
    Düsseldorf. Mit der Ankündigung, seine heftig umstrittene Krankenhausreform nun im Alleingang ohne die Bundesländer durchzuziehen, gefährdet Bundesgesundheitsminister Lauterbach aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) langfristig die sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten. KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum warnte den Minister davor, die verfassungsrechtlich verbriefte Zuständigkeit der Bundesländer für die Krankenhausplanung aushebeln zu wollen.
    31. Jan. 2024
    Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme an den Warnstreiks in Hannover, Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm am 30.01.2024. Der Marburger Bund Baden-Württemberg zahlt allen Ärztinnen und Ärzten, die an diesen Streikaktionen teilgenommen haben und die in der Streikordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, ein Streikgeld. Alle Informationen hierzu finden Sie im PDF zum Download.