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    03. Mär. 2017
    In der Debatte über die ambulante Notfallversorgung in Hessen ruft die Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen, Dr. Susanne Johna, die Beteiligten zu mehr Sachlichkeit auf: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind inzwischen selbst in einer Notsituation. Sie tragen derzeit die größte Last an der Verdopplung der Patientenzahlen in der ambulanten Notfallversorgung innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Patienten gehen vermehrt ins Krankenhaus, weil der eigentlich behandelnde Vertragsarzt nicht verfügbar ist, weil sie eine rasche Abklärung ihrer Beschwerden wünschen oder weil sie schlicht keine Kenntnis davon haben, wie der Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte zu erreichen ist. Dies führt bei einer unzureichenden Personaldecke zu enormer Arbeitsverdichtung bei Ärzten und Pflegekräften. Letztlich geht dies auch zu Lasten einer adäquaten Versorgung der echten Notfallpatienten", kritisierte Johna. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung müsse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und in einem Gesamtkonzept erfolgen. „Ziel muss es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte sich mit ausreichender Zeit um Patienten kümmern können, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigen", forderte die hessische MB-Vorsitzende, die auch Mitglied des MB-Bundesvorstands ist.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    Wenn man den ersehnten Job bekommt, ist die Freude groß. Bei aller Euphorie über die Jobzusage darf allerdings nicht vergessen werden, den Arbeitsvertrag gründlich zu lesen. Doch worauf ist aus rechtlicher Sicht beim Arbeitsvertrag zu achten?
    03. Mär. 2017
    Der Marburger Bund Niedersachsen hat in einem Musterverfahren gegen Asklepios die Frage nach tariflichem Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst geklärt. Das Urteil ist für die Ärztinnen und Ärzte aller Asklepios-Kliniken in Deutschland von Interesse.
    02. Mär. 2017
    Seit vielen Jahren erleben wir den Ärztemangel. In vielen Kliniken haben wir personelle Engpässe im ärztlichen Bereich – wir Ärztinnen und Ärzte sind kostbar und rar. Heute könnte die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung in den rund 460 Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht ohne Tausende Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland sichergestellt werden. Allein in unseren beiden Bundesländern sind bereits über 16.000 Ärztinnen und Ärzte tätig, die aus dem Ausland stammen und zugewandert sind. In einem MB-Seminar wollen wir am 6. April ausländischen Ärztinnen und Ärzten grundlegende Kenntnisse des deutsche Gesundheitswesens vermitteln.
    01. Mär. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert die neuen Regelungen zur Versorgung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. „Ab April soll mit einer Abklärungsdiagnostik per ,Kurz-Check‘ entschieden werden, ob ein Patient in der Notaufnahme behandelt wird oder an den ärztlichen Notdienst der niedergelassenen Ärzte verwiesen wird“, erläutert Ärztekammer-Präsident Dr. Theodor Windhorst. „Dieses Vorgehen kann für Patienten wie für Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken gleichermaßen gefährlich werden. Assistenzärztinnen und -ärzte, die in den Krankenhaus-Notaufnahmen Dienst tun, arbeiten zwar nach Facharzt-Standard, haben aber den Status eines Facharztes noch nicht. Sie können die ,Abschiebe-Abklärung‘ deshalb nicht verantworten“, sieht Windhorst auch rechtliche Probleme auf Ärztinnen und Ärzte zukommen. Es geht auch nicht an, Menschen mit einem akuten Gesundheitsproblem von einer Stelle zur nächsten zu schicken. Wenn sich ein Patient an einen Arzt im Krankenhaus wendet, muss er behandelt werden, das gebieten Recht und auch Ethik“, wendet sich der Kammerpräsident dagegen, Patienten demnächst mit Hilfe einer sogenannten „Abklärungspauschale“ durch Ärzte verschiedenen Versorgungsangeboten zuordnen zu lassen.
    01. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund hat neuerliche Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurückgewiesen, die gesetzlichen Ruhezeitregelungen aufzuweichen. „Die bestehenden Vorschriften und Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz sind flexibel genug, weitere Ausnahmen von der Regel brauchen wir nicht", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. So sei es schon jetzt in rechtlich zulässiger Weise möglich, den 24-Stunden-Betrieb eines Krankenhauses an 365 Tagen eines Jahres sicherzustellen. „Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben", forderte Botzlar. Der bestehende Arbeitszeitbegriff trage diesem Schutzgedanken Rechnung und dürfe deshalb auch nicht ausgehöhlt werden.
    01. Mär. 2017
    Im Rahmen der Betriebsratsarbeit des Landesverbandes veranstaltet der Marburger Bund eine Regionalkonferenz für Betriebsräte in Nordbaden.
    01. Mär. 2017
    Als neues Service-Angebot für seine Mitglieder bietet der Marburger Bund Landesverband Baden-Württemberg zukünftig Sprechstunden mit einer Juristin / einem Juristen des Landesverbandes direkt vor Ort an. Vom Arbeitsvertrag über Arbeitszeit und Überstunden bis hin zum Zeugnis: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich unkompliziert kompetenten juristischen Rat für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis einzuholen.