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    16. Feb. 2017
    mhe. In der Zeit des Ärztemangels wäre die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern, MVZ und Praxen in NRW und RLP nicht denkbar, ohne die tägliche Arbeit tausender Ärztinnen und Ärzte, die aus anderen Staaten zugewandert sind. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland geboren sind und in NRW beschäftigt sind, hat sich in den vergangenen zehn Jahr mehr als verdoppelt, sie liegt heute bei über 16.000 alleine in NRW. Bei der Einwanderung steht jede einzelne ausländische Kollegin und jeder Kollege zumeist vor einem völlig unbekannten Gesundheitssystem. Der Marburger Bund NRW/RLP will ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit einer kostenlosen Seminarreihe hilfreiche Orientierung geben. Zum Auftakt bieten wir das Seminar „Arbeiten in Deutschland“ am Donnerstag, den 6. April ab zehn Uhr, in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund (Robert-Schimrigk-Straße 4-6) an. Anmeldungen sind unter info@marburger-bund.net erforderlich.
    15. Feb. 2017
    Ein Thema mit hoher Bedeutung - nach seinem Interview im Deutschen Ärzteblatt und einem Bericht auf unserer Homepage Anfang Februar hat Michael Krakau das Mitte des Jahres drohende Entlassmanagement in den Kliniken auch in seinem aktuellen MBZ-Kommentar aufgegriffen: Wir beklagen völlig zu Recht seit vielen Jahren die immer weiter ausufernde Bürokratie in unserem klinischen Alltag. In den gut 500 Krankenhäusern in unserem Landesverband droht nun ein neuer, zusätzlicher bürokratischer Overkill, denn mit dem Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachversorgung von bundesweit über 19 Millionen Klinikpatienten im Jahr soll ab Mitte dieses Jahres ein aufwändiges, bundeseinheitlich standardisiertes Prozedere etabliert werden – das standardisierte Entlassmanagement. Dieses wird uns Ärztinnen und Ärzten wertvolle Zeit rauben, die wir zur Versorgung unserer Patienten benötigen. Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht an ganz anderen Stellen.
    15. Feb. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt (Az.: VI ZR 239/15). „Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“
    14. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Im Durchschnitt verbringen Krankenhausärzte rund zwei Stunden täglich mit Verwaltungstätigkeiten. Neue Vorschriften zum Verfahren der Entlassung von Krankenhauspatienten könnten den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken und anderen Krankenhausbeschäftigten noch mehr Zeit für die Patientenbehandlung rauben. Es droht ein bürokratischer Exzess, wenn der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement Bestand hat, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und über das gesetzliche Maß hinaus durchgesetzt haben. Der Marburger Bund spricht sich für eine rasche gesetzliche Korrektur aus.
    13. Feb. 2017
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat auch in zweiter Instanz entschieden, dass für Arbeitszeiten, die im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst erbracht werden, die Überstundenvergütung einschließlich entsprechender Sonn- und Feiertragzuschläge zu zahlen ist.
    10. Feb. 2017
    Eine Schwangerschaft ist erst einmal ein Grund zur Freude. Viele Arbeitgeber setzen jedoch die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichzahlungen bei Beschäftigungsverboten nicht richtig um. Gerade für Ärztinnen heißt es deshalb: Augen auf beim Vergütungsausgleich. Denn hier schleichen sich bei der Berechnung häufig Fehler ein, was zu weniger Geld führen kann.
    10. Feb. 2017
    Nach der aktuellen Statistik der Stiftung Eurotransplant wurden in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 143 Organe transplantiert, ein Jahr zuvor waren es 120 gewesen.
    10. Feb. 2017
    Eine Schwangerschaft ist erst einmal ein Grund zur Freude. Viele Arbeitgeber setzen jedoch die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen bei Beschäftigungsverboten nicht richtig um. Gerade für Ärztinnen heißt es deshalb: Augen auf beim Vergütungsausgleich. Denn hier schleichen sich bei der Berechnung häufig Fehler ein, was zu weniger Geld führen kann. Lesen Sie mehr im folgenden Artikel, den wir für Sie mit freundlicher Genehmigung des Marburger Bundes Hessen veröffentlichen.
    09. Feb. 2017
    mhe. Es ist wahrlich keine neue Idee: Kassenärzte wollen mal wieder bei Notfällen in Kliniken kassieren. Der Gesetzgeber solle handeln, um mit einer Strafgebühr die Notaufnahmen zu entlasten, meint der Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Rainer Sauerwein. Mit dem Vorschlag, den Zugang zur Notfallambulanz in Krankenhäusern durch die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle zu erschweren, erntet die KV RLP harsche Kritik. „Der Vorschlag der KV RLP ist vollkommen inakzeptabel, weil er nicht auf die Ursachen eingeht, sondern lediglich darauf abzielt Patienten abzuschrecken“, empört sich die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner von der Partei die Linke. „Was sowohl den Kliniken, als auch den Patienten wirklich helfen würde, sind keine zusätzlichen Gebühren, sondern genügend Fachpersonal, wohnortnahe medizinische Einrichtungen und ein Anreiz für Ärzte sich auch auf dem Land niederzulassen.“
    09. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    "Mit der Festlegung einer wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von zehn Stunden von angestellten Ärztinnen und Ärzten wird (...) der stetig steigenden Zahl von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung Rechnung getragen." So begründet die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes eine Regelung, die der Marburger Bund in den vergangenen Monaten mit Nachdruck unterstützt hat. Am 26. Januar beschloss der Bundestag das Gesetz und stärkte damit die Rechte von angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.