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    23. Nov. 2023
    Im Juni 2024 findet in der Ärztekammer Nordrhein die Kammerwahl statt. Wir beginnen mit der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die Kammerversammlung und Vorstände der 27 Kreisstellen. Nutzen Sie die Beilage in dieser MBZ. Die ärztliche Selbstverwaltung lebt von der Bereitschaft des Einzelnen mitzugestalten. Das gemeinsame Engagement ist die einzige Alternative zum ansonsten nur von der Politik bestimmten Gesundheitswesen. Über 67.000 Ärztinnen und Ärzte entscheiden im Juni 2024 über den Kurs der Ärztekammer Nordrhein. Mit Ihrer Kandidatur auf den Listen des Marburger Bundes können sie dafür sorgen, dass angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig in den Gremien der Ärztekammer Nordrhein adäquat vertreten sind. Ihre Kandidatur ist der erste Schritt für unseren gemeinsamen Erfolg.
    23. Nov. 2023
    von Jiska Ziegler

    Den hatten wir auch!!!
    Wie jedes Semester haben wir auch in dieser Orientierungsphase unsere Erstis gebührend begrüßt!
    22. Nov. 2023
    Zum Ende des Jahres, am 31. Dezember, droht die sogenannte Jahresendverjährung. Ansprüche und Forderungen gegen Arbeitgeber, die aus dem Kalenderjahr 2020 stammen, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2023 gerichtlich anhängig sein, sonst tritt Verjährung ein. Diese führt zum Untergang der Ansprüche.
    22. Nov. 2023
    Vor dem Hintergrund der andauernd schlechten Finanzlage der Krankenhäuser und der drohenden Insolvenzwelle, ist es höchste Zeit, den Druck auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu erhöhen, bereits im Vorfeld der geplanten Krankenhausreform, ein Vorschaltgesetz zu erlassen. Mit dem Vorschaltgesetz sollen die Krankenhäuser endlich das Geld bekommen, das sie zum wirtschaftlichen Überleben dringend benötigen. „Ein weiteres Abwarten auf die Reform bedeutet für viele Kliniken das finanzielle Aus. Ein sofortiges politisches Handeln ist daher zwingend erforderlich. Die nunmehr auch von Staatsminister Clemens Hoch vorgeschlagene Erhöhung des Landesbasisfallwertes des nächsten Jahres um mindestens weitere fünf Prozent ist unabdingbar. Den Worten müssen nunmehr Taten folgen“, betonte der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Dr. Hartmut Münzel.
    21. Nov. 2023
    „Aktuell besteht die konkrete Gefahr, dass die Reform der Krankenhausfinanzierung für viele Kliniken zu spät kommen wird. Vielleicht ist der eine oder andere sogar ganz froh, dass es durch Krankenhausinsolvenzen eine Marktbereinigung gibt. Das ist aber zu kurz gedacht”, erklärt Laumann. Mit Insolvenzen dürfe man keine Krankenhauspolitik machen: „Dadurch verspielt man als Regierung nicht nur Vertrauen. Eine solche ‚Marktbereinigung‘ kann auch böse enden, weil ungesteuert Strukturen wegbrechen, die wir unbedingt brauchen. Damit gefährdet man die Versorgungssicherheit." Genau das will NRW durch eine Bundesratsinitiative verhindern.
    21. Nov. 2023
    Köln (mhe). Die kalte Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft im Umfeld von Solingen scheint im letzten Moment abgefedert zu werden. Nachdem die angeschlagene KPlus Gruppe sich drei Monate nach ihrem Insolvenzantrag entschieden hatte, ihre drei Kliniken in Haan, Hilden und Solingen zeitnah schließen zu wollen, teilt heute das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit, dass das St. Josefs Krankenhaus in Hilden von der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) übernommen und der Klinikbetrieb fortgeführt werden wird.
    21. Nov. 2023
    Köln (mhe). Die Zahl der Krankenhäuser in NRW und RLP, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage zahlungsunfähig sind, steigt immer weiter. Der jüngste Fall: Das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein. Nach heutigen Angaben des Amtsgerichts Koblenz hat die Klinik Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Es handelt sich seit Mitte des Jahres um die 13. Klinik in unserem MB-Landesverband, die angesichts ihrer Haushaltslage ein solches Insolvenzverfahren beantragen musste oder gar geschlossen wurde.
    21. Nov. 2023
    Das Jahr 2023 neigt sich mit schnellen Schritten schon wieder dem Ende zu! Zum Ende eines Jahres verjähren auch viele Ansprüche - die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, d.h. Ansprüche aus dem Jahre 2020 verjähren zum 31.12.2023, wenn sie nicht klageweise geltend gemacht werden.
    21. Nov. 2023
    Pressemitteilung
    Am Mittwoch, 22. November 2023 findet ein ganztägiger Warnstreik an den Freiburger Krankenhäusern St. Josefskrankenhaus und Loretto-Krankenhaus statt. Beide Krankenhäuser werden von der Artemed-Gruppe betrieben.
    20. Nov. 2023
    Dr. Kathrin Schawjinski ist Beisitzerin im Vorstand der Ärztekammer Hamburg. Im Interview teilt sie ihre Eindrücke aus dem ersten Jahr.