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    04. Nov. 2017
    Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben, fordert der Marburger Bund (MB) auf seiner 132. Hauptversammlung in Berlin. Der 1. Vorsitzende des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, Rudolf Henke, wies heute Forderungen der Arbeitgeberverbände zurück, bestehende Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindest-Ruhezeiten aufzuweichen.
    03. Nov. 2017
    Die 132. Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB) hat den vorgelegten Entwurf für eine Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz einstimmig gebilligt und den Bundesvorstand zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt. Mit der Vereinbarung soll die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen in den Krankenhäusern erhalten werden. Die zwischen MB und ver.di verhandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängung von Tarifverträgen stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird.
    12. Okt. 2017
    „In den vielen Jahrzehnten meines Berufsweges sehe ich wie viele andere den Arztberuf immer noch als einen Traumberuf an. Allerdings haben sich insbesondere in den letzten zehn Jahren die Vorzeichen deutlich geändert. Von einem Ort der Gastfreundschaft, dem Hospital, hin zu einem Wirtschaftsbetrieb. Vom Patienten zum Fall. Diese Entwicklung wird für die Krankenhausärztinnen und -ärzte in Schleswig-Holstein zu einer Zerreißprobe.“ Mit diesen Worten leitete der schleswig-holsteinische Marburger Bund-Vorsitzende Dr. Henrik Herrmann am Donnerstagabend die Diskussionsrunde ein, die sich auf Einladung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund Schleswig-Holstein im Wissenschaftszentrum in Kiel versammelt hatte. „Zwischen Personalmangel und Arbeitsbelastung: „Wie zukunftsfähig ist der Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein?“, so lautete das Thema des Abends, zu dem rund 100 Gäste in die Landeshauptstadt gekommen waren.
    02. Okt. 2017
    Nach drei Verhandlungsrunden hat der Marburger Bund Schleswig-Holstein eine Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte im Lubinus Clinicum Kiel erzielen können.
    18. Sep. 2017
    Jedes Jahr steigen die Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser um vier bis neun Prozent. Lediglich 20 Prozent der Menschen, die eine Notaufnahme aufsuchen, sind lebensbedrohlich erkrankt. Die Folge ist die chronische Überlastung der Notfallversorgung: Stress, Überstunden und enormer Arbeitsdruck für das ärztliche und pflegerische Personal, da der notwendige Ausbau von personellen Ressourcen und Infrastruktur über Jahre nicht erfolgt ist. Für Patienten, deren Gesundheitszustand es zulässt, erhöhen sich die Wartezeiten in den Notaufnahmen.
    04. Sep. 2017
    31. Aug. 2017
    Seit Jahren ist die Auseinandersetzung mit dem Tarifeinheitsgesetz für den Marburger Bund von höchster Bedeutung, da es fundamental in das Tarifrecht für angestellte Ärztinnen und Ärzte eingreift. Deswegen hat der Marburger Bund, aber auch andere betroffene Gewerkschaften, unmittelbar nach Inkrafttreten, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Im Juli dieses Jahres wurde das Urteil verkündet, das letztendlich janusköpfig ist.
    30. Aug. 2017
    Zum seinem ersten Herbstabend lädt der Marburger Bund Schleswig-Holstein unter dem Titel: „Zwischen Personalmangel und Arbeitsbelastung – Wie zukunftsfähig ist der Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein?“ ein. Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, den gesundheitspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen sowie Vertretern des Krankenhausmanagements sollen zukünftige gesundheitspolitische Entwicklungen diskutiert werden.
    24. Jul. 2017
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2017 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 161/16 entschieden, dass auch Teilzeitkräfte unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf den Überstundenzuschlag haben.
    11. Jul. 2017
    Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz heute auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssen korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben.