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    17. Jul. 2019
    Köln. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) startet gemeinsam mit dem Marburger Bund NRW/RLP eine neue Umfrage zur Arbeitsbelastung in der Intensiv- und Notfallmedizin. Die Arbeitsbelastung und -bedingungen für Ärztinnen und Ärzte in der Intensiv- und Notfallmedizin in Krankenhäusern haben sich über alle Fachdisziplinen hinweg in den letzten Jahren erheblich verändert. „Um für unsere sachliche Diskussionen eine solide Datengrundlage zu schaffen, bitten wir Sie, an unserer Umfrage zu den Arbeitsbedingungen und -belastung teilzunehmen“, erklären Michael Krakau, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP, und Prof. Dr. med. Fuat Saner (MB Essen).
    16. Jul. 2019
    Pressemitteilung
    Köln. Massive Krankenhausschließungen verbessern nicht die Versorgung, warnt der Marburger Bund NRW/RLP. „Eine Schließungsdebatte schürt nur die Ängste der Bevölkerung und streut Misstrauen gegen die Beschäftigten, die täglich mit hohem persönlichen Einsatz und Millionen Überstunden die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufrecht erhalten. Solche populistischen Debatten missachten die Versorgungsrealität und gefährden die Versorgung“, betonen die beiden MB-Landesvorsitzenden Dr. med. Hans-Albert Gehle (Bochum) und Michael Krakau (Köln).
    15. Jul. 2019
    Anlässlich des heutigen Urteils des Landgerichtes Krefeld zum Heilpraktiker-Prozess in Brüggen-Bracht in Krefeld mahnt der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, "zukünftig auszuschließen, dass Heilpraktiker keine Tätigkeiten ausüben, mit denen unvertretbare Risiken verbunden sind. Invasive Therapien und Krebsbehandlungen gehören im Sinne der Patientensicherheit in jedem Fall nicht in die Hände von Heilpraktikern", betonte Rudolf Henke. "Nur so lassen sich Fälle wie diesen in Brüggen-Bracht, bei dem drei Menschen durch eine versuchte Krebsbehandlung mit einer Chemikalie gestorben sind, vermeiden." Der Heilpraktiker aus Moers wurde vom Krefelder Landgericht wegen fahrlässiger Tötung für schuldig gesprochen. Er erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Gericht attestierte dem 61-Jährigen "schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht".
    15. Jul. 2019
    "Planungsentscheidungen werden in den Ländern getroffen und nicht am grünen Tisch der Bertelsmann-Stiftung", rügt der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, angesichts der heute veröffentlichten Studie. "Es lässt sich aus der Warte von Ökonomen leicht von Zentralisierung und Kapazitätsabbau fabulieren, wenn dabei die Bedürfnisse gerade älterer, immobiler Menschen unter den Tisch fallen, die auf eine wohnortnahe stationäre Grundversorgung angewiesen sind. Versorgungsprobleme werden nicht dadurch gelöst, dass pauschal regionale, leicht zugängliche Versorgungskapazitäten ausgedünnt werden."
    15. Jul. 2019
    „In der Studie der Bertelsmann Stiftung zu einer zukunftsfähigen Krankenhausversorgung wird am Beispiel einer Versorgungsregion in NRW die Simulation einer theoretischen Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft vorgenommen, die aber erst einmal einem Realitäts- und Faktencheck standhalten muss“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, nach einer ersten Bewertung der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Neustrukturierung der Krankenhausversorgung am Beispiel der Versorgungsregion 5 im Sinne der Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen.
    11. Jul. 2019
    Mainz. Insgesamt 548 Ärztinnen und Ärzte haben im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz ihre Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt erfolgreich abgeschlossen. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen (297) sind Ärztinnen. Die meisten Facharztanerkennungen gab es im Jahr 2018 (genau wie im Vorjahr) im Gebiet Innere Medizin (89). Am zweithäufigsten war die Anerkennung in der Allgemeinmedizin (78), gefolgt von der Anästhesiologie (55) sowie der Orthopädie und Unfallchirurgie (34). Die Zahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin ist im vergangenen Jahren weiter deutlich gestiegen.
    10. Jul. 2019
    (mhe). Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht den gravierenden Ärztemangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst, von der tatsächlichen Ursache, der völlig unzureichenden Bezahlung, will sie aber offenkundig nichts wissen. Kein Wort fiel dazu bei einer sog. "Kick-Off"-Sitzung. Stattdessen will man mit Imagewerbung, einem neuen Weiterbildungskonzept und einer Vorabstudienquote für den ÖGD bei der Studienplatzvergabe zum Medizinstudium Personal gewinnen. Doch, welchen Arzt sollte das in einer Zeit des allgemeinen Ärztemangels wirklich locken, solange man monatlich 1.500 Euro weniger verdient, als in Krankenhäusern? Das die VKA endlich separate Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund für ÖGD-Ärzte aufnehmen will, scheint der Landesregierung auch nicht erwähnenswert.
    09. Jul. 2019
    Von Prof. Dr. med. Ingo Flenker und Ann-Katrin Fischer
    Münster/Bielefeld. Monat für Monat zahlen wir einen nicht unerheblichen Anteil unseres Gehaltes in die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, die für unsere spätere Rente zuständig ist. Für uns Ärztinnen und Ärzte hat das berufsständische Versorgungswerk den großen Vorteil, einen höheren Rentenanspruch zu haben, als etwa in der DRV. Unser Rentenanspruch ist zudem stärker abgesichert und im Bedarfsfall können wir ein sofortiges Anrecht auf eine Berufsunfähigkeitsrente nutzen. Das von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe als Finanzierungssystem gewählte „Offene Deckungsplanverfahren“ verbindet die Vorteile von kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Systemen. Die Leistungen des Versorgungswerkes werden ohne Zuschüsse des Staates ausschließlich auf Basis der Beiträge der Mitglieder nach kapitalbildenden Finanzierungsverfahren erbracht. Wir profitieren im Alter von unserer starken Solidarität.
    08. Jul. 2019
    In der jetzigen Hitzewelle erleben wir vielerorts den Ansturm auf unsere Notaufnahmen. Schon früher habe ich deren Überlastung pro­blematisiert. Wir wissen, nicht jeder, der zu uns kommt, ist auch ein medizinischer Notfall. Auch in den kassenärztlichen Notdienst strömen weiter immer mehr Patienten. Derzeit etwa 20 bis 25 Millionen Menschen pro Jahr. Immer mehr entscheiden sich dabei für unsere Notfallambulanzen. Zuletzt fast 50%. Mindestens jeder Dritte könnte genauso gut von einem niedergelassenen Arzt oder in der ambulanten Notfallversorgung behandelt werden. Deshalb sind wir als Marburger Bund auf die KBV zugegangen und haben ein gemeinsames Konzept entwickelt. Hierbei sind wir uns mit der KBV einig: Wichtig ist eine intelligente Steuerung der Patienten, damit für schwer kranke, zeitkritische Patienten genügend Zeit für Versorgung bleibt.
    04. Jul. 2019
    Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe kritisch. Der BGH hat zwei Ärzte vom Vorwurf freigesprochen, ihre Patienten bei der Selbsttötung unterstützt zu haben. ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst bedauert die Entscheidung des Gerichts und verweist dabei auf die ärztlich-ethische Versorgungsphilosophie: „Hilfe zur Selbsttötung ist und bleibt keine ärztliche Aufgabe. Das Sterben lässt sich nicht in juristische Kategorien einteilen.“ Deshalb sei stets eine Einzelfallbetrachtung vonnöten, um die Würde des Menschen in der Sterbephase zu erhalten. Die Entscheidung über ärztliches Handeln liege mit letzter Verantwortung beim Arzt und Patienten selbst.