• Aktuelle Meldungen

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    26. Feb. 2019
    Von Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow
    Köln/Düsseldorf. Unsere Fortbildung ist eine lebenslange Pflicht. Wir wissen, Ärztinnen und Ärzte arbeiten aus Leidenschaft und setzen deshalb vorbildliche Maßstäbe. Gewissenhaft bilden wir uns beruflich fort. Nach Erhebungen der Nordrheinischen Akademie finden 45 Prozent aller Präsenzveranstaltungen in der Freizeit statt oder für sie wird Freizeitausgleich, Bildungs- und Erholungsurlaub investiert. Etwa 20 Prozent davon beginnen um 18 Uhr oder später und 25 Prozent sind ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen.
    26. Feb. 2019
    Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat eine aktualisierte Neufassung des Informationsblattes „Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern und Jugendlichen erkennen und ärztlich handeln“ herausgegeben. Der Flyer gibt Hinweise zu rechtlichen Fragen und beschreibt Vorgehensweisen beim Verdacht auf Kindesmissbrauch. Zudem werden Adressen von ärztlichen Beratungsstellen in Westfalen-Lippe aufgelistet. „Die Ärzteschaft, insbesondere die Kinder- und Jugendärzte sowie die Hausärzte, nimmt eine zentrale Rolle für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein“, erklärt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst.
    22. Feb. 2019
    Köln. Der Westerwälder Krankenhaus-Betreiber Katharina-Kasper-ViaSalus hat Ende Januar Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht in Montabaur stimmte dem Insolvenzantrag am 29. Januar zu. Die Gläubiger haben ihre Zustimmung offenbar schon davor signalisiert. Das Amtsgerichts Montabaur entschied, dass die Gesellschaft sich während des Insolvenzverfahrens selbst verwaltet. ViaSalus will sich während des Insolvenzverfahrens neu strukturieren. Ende März soll ein Sanierungsplan vorliegen. Die Löhne und Gehälter der 3.200 Arbeitnehmer seien bis Ende März durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. ViaSalus betreibt insgesamt fünf Krankenhäuser und 13 Seniorenzentren in Rheinland-Pfalz, NRW und Hessen. Vier Klinik Standorte in Wesseling, Dernbach, Zell an der Mosel und das St. Martinus Düsseldorf liegen in unserem Landesverband.
    20. Feb. 2019
    Pressemitteilung
    Köln. Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Kündigung eines Düsseldorfer Chefarztes einer katholischen Klinik, der standesamtlich in 2. Ehe wiederverheiratet ist. Dies sieht die katholische Kirche als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigt. Dieser Ansicht widersprachen heute die höchsten deutschen Arbeitsrichter.
    20. Feb. 2019
    Düsseldorf/Köln (mhe). Der Ärztemangel hierzulande ist nicht über Nacht entstanden. „Seit vielen Jahren warnen wir die Politiker in Bund und Länder vor dem seit Jahren bestehenden Ärztemangel und den daraus resultierenden Folgen für die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung. Das Problem wird sich angesichts der Altersstruktur der Ärzteschaft noch weiter verschärfen“, prognostizieren Dr. med. Hans-Albert Gehle und Michael Krakau, die beiden Vorsitzenden des Marburger Bundes NRW/RLP. „Ärztemangel ist gewiss auch nicht ein ´Fehler des Systems`, wie manche Politiker heute gerne behaupten, sondern in erster Linie das Ergebnis des unverantwortlichen Abbaus von Studienplätzen für Humanmedizin vor Jahren. Wir fordern deshalb seit langem die Aufstockung um mindestens zehn Prozent.“
    19. Feb. 2019
    Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Details für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der sogenannte Landarztquote veröffentlicht. Das Kabinett verabschiedete die entsprechende Rechtsverordnung zum Landarztgesetz NRW (LAG NRW). Bewerbungen sind ab dem 31. März bis zum 30. April 2019 möglich. Damit können zum Wintersemester 2019/2020 die ersten Studierenden per Landarztquote ihr Studium der Humanmedizin beginnen. Das LAG NRW war bereits im Dezember 2018 vom Landtag verabschiedet worden. NRW nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Heftige Kritik kam von der Opposition im Landtag.
    19. Feb. 2019
    Von Michael Helmkamp
    Düsseldorf/Köln. Es gibt viele gute berufspolitische Gründe, bei den anstehenden Kammerwahlen für den Marburger Bund zu kandidieren und unsere MB-Listen im Mai/Juni zu wählen. Ein entscheidender Grund wird auch schon beim Blick auf die neueste Mitgliederstatistik der Ärztekammer Nordrhein erkennbar. Zum Jahresende 2018 teilten sich die berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sehr ungleich auf den ambulanten und stationären Versorgungsbereich auf. Von den 48.185 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten arbeiten über 72 Prozent in Krankenhäusern, in Praxen, in MVZ, in Behörden, in der Pharmazie oder sie befinden sich in der Elternzeit. „Wir Angestellte stellen eindeutig die Mehrheit. Die Zahl von insgesamt 34.817 Kolleginnen und Kollegen zeigt uns eindrucksvoll, wie groß unser Wählerpotenzial bei den Kammerwahlen ist“, bilanziert Michael Krakau, der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP.
    18. Feb. 2019
    Das Bundesgesundheitsministerium hat am 3. Januar 2019 einen 76-seitigen Referentenentwurf zum „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ vorgelegt, der das bisherige „Psychotherapeutengesetz“ (PsychThG) ablösen soll. Um es gleich klar zu sagen, damit wird völlig ohne Not ein neues Berufsbild nicht mehr des Psychologischen Psychotherapeuten, sondern des Psychotherapeuten schlechthin geschaffen. Offensichtlich soll eine neue Versorgungsebene eingezogen werden, die die Behandlung von Patienten zukünftig vollends in eine körperliche und eine psychische Versorgung fragmentieren wird.
    08. Feb. 2019
    Düsseldorf. Durch die flächendeckende Etablierung eines Systems der Portalpraxen sollen die überlasteten Notfallambulanzen in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2022 entlastetet werden. Darauf haben sich in NRW das Gesundheitsministerium, die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.
    07. Feb. 2019
    Düsseldorf. Zu einer guten Versorgung von Patienten gehört es, sich bewusst um eine ganzheitliche, zwischen den Versorgungsebenen abgestimmte und koordinierte Behandlung zu kümmern. Anhand der aktuellen Pläne zur Reform der Notfallversorgung erleben wir gerade beispielhaft, wie schwierig es ist, unterschiedlich gewachsene Versorgungsstrukturen so zu harmonisieren, dass für den Patienten eine Versorgung aus einem Guss gelingt, die dann gleichzeitig auch den Ansprüchen einer effektiven und effizienten Nutzung von Ressourcen entspricht, schreibt Rudolf Henke im aktuellen Nordrheinischen Ärzteblatt. Und nun erfahren wir, dass mit dem am 3. Januar 2019 vorgelegten 76-seitigen Referentenentwurf zum „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“, der das bisherige „Psychotherapeutengesetz“ (PsychThG) ablösen soll, völlig ohne Not ein neues Berufsbild nicht mehr des Psychologischen Psychotherapeuten, sondern des Psychotherapeuten schlechthin geschaffen wird.