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    23. Jan. 2017
    mhe. In der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) gibt es einen vollkommenen personellen Neuanfang. Bei der konstituierenden Sitzung der 40-köpfigen Vertreterversammlung büßte die bisherige Facharztliste „FAiR LP“ ihre Mehrheit ein. Dafür verfügt in den kommenden sechs Jahren nun die „Hausarztliste“ mit ihrer breiten Koalition u.a. mit dem Marburger Bund und weiteren kleineren Listen über eine starke Mehrheit. Mit 27 zu 13 Stimmen wurden die Amtsinhaber schon bei der ersten Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung regelrecht abgestraft. Selbst in nichtärztlichen Medien war zuvor über das offene Zerwürfnis der alten Vorstands-Spitze in der KV RLP umfänglich berichtet worden. Die Zeit der persönlichen Animositäten ist nun aber vorbei, ein neuer Stil soll die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wieder stärken: „Grabenkämpfe sind nicht akzeptabel. Ich möchte in Gespräche gehen, um sachgerechte Lösungen zu finden, und nicht, um die eigene Meinung durchzusetzen“, unterstrich beispielhaft Dr. med. Karlheinz Kurfeß aus den Reihen des Marburger Bundes in seiner Bewerbungsrede um das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der KV-Vertreterversammlung.
    19. Jan. 2017
    Zu Beginn des neuen Jahres möchte ich Ihnen und Ihren Familienangehörigen Gesundheit, Frieden und Erfolg wünschen. Das Jahr 2017 wird uns Ärztinnen und Ärzte vor besondere Herausforderungen stellen. Schon in der kommenden Woche geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um unsere gewerkschaftliche Existenz. Die höchsten Richter unseres Landes werden in zweitägiger mündlicher Verhandlung über unsere und vier weitere Klagen gegen das am 3. Juli 2015 verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit verhandeln.
    Wir begrüßen außerordentlich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere gut begründeten verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Tarifeinheitsgesetz in öffentlicher Verhandlung prüfen wird. Das Verfahren hat eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung, da die Väter unseres Grundgesetzes nach den leidvollen Erfahrungen einer Diktatur jedem Beruf ein grundgesetzlich geschütztes Recht zur gewerkschaftlichen Betätigung gesichert hat. Dieses Grundrecht ist durch das Tarifeinheitsgesetz in Gefahr. Wir teilen die Überzeugung renommierter Verfassungsrechtler, dass das Tarifeinheitsgesetz in mehrfacher Hinsicht in die im Grundgesetz im Artikel 9 verankerte Koalitionsfreiheit eingreift.
    17. Jan. 2017
    Das Hygieneproblem in den Krankenhäusern ist nach Ansicht des Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, „zu ernsthaft, um durch heiße Medien-Luft die Ängste der Patienten zu schüren“. Er reagiert damit auf einen Bericht des ARD-Magazins Plusminus und des Recherchezentrums Correctiv über mangelnde Hygienezustände in deutschen Krankenhäusern. Basis der Berichterstattung sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser aus dem Jahre 2014. Die aktuelle Medien-Debatte sei eine „unnötige und unlautere Panikmache mit veralteten Zahlen“.
    13. Jan. 2017
    Der neue Tiefstand bei der Zahl der Organspenden in Deutschland ist nach Meinung von Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, ein katastrophales Signal für die Patienten, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. „Rund 10.000 Menschen auf der Warteliste müssen den Eindruck haben, dass sie ihren Mitmenschen zunehmend gleichgültig werden.“
    12. Jan. 2017
    mhe. Wie lange können sich die Bürger in einer Ära der chronischen Unterfinanzierung von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz noch darauf verlassen, wohnortnah eine ausreichende stationäre medizinische Versorgung vorzufinden? Die Politik will einen Strukturwandel in der Kliniklandschaft, setzt dafür sogar fiskalische Anreize: defizitäre Kliniken sollen aus dem mit einer Milliarde Euro gefüllten Strukturfonds „Abwrackprämien“ erhalten, wenn sie schließen. Doch unabhängig davon treffen Kliniken mit einem Federstrich Entscheidungen über ihre medizinischen Angebote, die für Patienten weitreichende Folgen haben können.
    12. Jan. 2017
    In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2015 insgesamt 204.352 Menschen verstorben. Das waren rund 5,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, bilanziert das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen. Die häufigste Todesursache waren 2015 mit Abstand unverändert Krankheiten des Kreislaufsystems mit 36,1 Prozent (73.743 Verstorbene). 38,7 Prozent der Frauen und 33,3 Prozent der Männer starben an den Folgen einer Kreislauferkrankung. Die zweithäufigste Todesursache waren mit einem Anteil von 24,9 Prozent bösartige Neubildungen (50.899 Verstorbene). Die Zahl der an Krebserkrankungen Verstorbenen war damit im Jahr 2015 um 1,3 Prozent niedriger als 2014.
    03. Jan. 2017
    mhe. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihren jüngsten Sitzung den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Terminservicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen an gesetzlich Krankenversicherte wieder abzuschaffen. Die geringe Inanspruchnahme verdeutliche, dass die Stellen verzichtbar seien.
    Düsseldorf/Münster. In ihrer fünften Stellungnahme hat die vom Bundesgesundheitsminister eingesetzte Regierungskommission erklärt, jährlich seien bundesweit rund 5.000 Todesfälle vermeidbar, wenn Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall sofort in einer Klinik mit einer Stroke Unit behandelt würden. „Diese Aussage ist fachlich nicht haltbar und irreführend“, weisen die drei Präsidenten der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL) sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) zurück. Die Regierungskommission lasse bei ihrer Analyse von Abrechnungsdaten der Krankenkassen nicht nur die Expertise der neurologischen Fachärztinnen und Fachärzte in den Krankenhäusern außen vor, ihr fehle offensichtlich auch die detaillierte Kenntnis über die qualitätsgesicherten Strukturen der Schlaganfallbehandlung in den Bundesländern, kritisieren die drei Präsidenten Rudolf Henke (ÄkNo), Dr. Johannes Albert Gehle (ÄKWL) und Ingo Morell (KGNW).