Wer nach seinem Studium in einem Krankenhaus den Arztberuf aufnimmt, erlebt eine ernüchternde Realität: Oft liegt die tatsächliche Arbeitszeit oberhalb der in unseren Tarifverträgen festgeschriebenen Grenzen. Dabei schreibt das Arbeitszeitgesetz wöchentliche Höchstgrenzen von 48 Stunden vor, die nur in Verbindung mit Bereitschaftsdienst überschritten werden dürfen, wenn jeder Einzelne das „Opt-Out“ unterschrieben hat. Das Arbeitspensum ist hoch. Aus unseren MB-Umfragen wissen wir, dass die tatsächliche Wochenarbeitszeit inklusive Dienste und Überstunden bei mehr als zwei Drittel der Befragten deutlich über 48 Stunden liegt. Mehr als die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte leistet monatlich viele Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften, auch an Wochenenden, mit denen der 24-Stunden-Betrieb der Kliniken sichergestellt wird. Vielfach gibt es keine Zeiterfassung, oft werden ärztliche Überstunden weder bezahlt noch mit Freizeit ausgeglichen.