• Aktuelle Meldungen

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    09. Feb. 2022
    Köln (rhl). Die Ende 2021 durchgeführte Blitzumfrage zum elektronischen Heilberufsausweis hat gezeigt, dass seine Verbreitung gerade unter Krankenhausärztinnen und -ärzten noch weit zurückliegt. Einer der Gründe ist, dass nicht wenige Arbeitgeber sich weigern, die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu übernehmen. Dort, wo wir dies im Rahmen von tarifvertraglichen Regelungen sicherstellen konnten, ist dies geschehen, so zum Beispiel in den Tarifverträgen für die Universitätsmedizin Mainz und die BG-Kliniken.
    08. Feb. 2022
    Köln (mhe). Jede fünfte im Krankenhaus angestellte Ärztin und Arzt erhält seine Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) nicht von seinem Arbeitgeber erstattet. Weitere 24,4 Prozent erhalten nur einen Anteil der Gesamtkosten von 534 Euro in fünf Jahren ausgeglichen. Das ist das Ergebnis einer Online-Blitzumfrage, die der Marburger Bund NRW/RLP durchgeführt hat. 1.036 Ärztinnen und Ärzte haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Umfrage ergab ferner, dass bei 55,1 Prozent der in Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzte der Arbeitgeber die Kosten von rund 100 Euro im Jahr übernimmt.
    31. Jan. 2022
    Mainz. „Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Regelungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab 31. Januar grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, erklärt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch. Ab sofort müsse man daher seine Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert. Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) gilt bis zum 28. Februar. Darüber hinaus trat die neue Absonderungsverordnung in Kraft.
    25. Jan. 2022
    Mainz. Mit absoluter Unverständlichkeit reagiert die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf die auch landesweit anhaltenden sogenannten Montagsspaziergänge. „Wir distanzieren uns unmissverständlich von diesen Aktionen“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. „Wer dabei hilft, unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung dermaßen zu instrumentalisieren, und sich von Extremisten und Verschwörungstheoretikern ins Boot ziehen lässt, tritt alle Bemühungen mit den Füßen, die Pandemie in den Griff zu bekommen“, betont Matheis.
    24. Jan. 2022
    Köln/Mainz/Dortmund (mhe). Die Corona-Pandemie ermöglicht leider nur eingeschränkte persönliche Kontakte. Wer etwa zur Zahl seiner Bereitschaftsdienste, zu seinen Tarifrechten, zu seinem Arbeitsvertrag oder zu seiner Arbeitszeit Fragen hat, kann nur schriftlich oder fernmündlich mit uns in Kontakt treten. Das wird sich ändern. „Wir wollen unseren Mitgliedern ab Mitte Februar eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich via Zoom in allen beruflichen Rechtsfragen an unsere Juristinnen und Juristen zu wenden“, kündigt RA Andreas Höffken, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, an. „Wir starten am Mittwoch, den 16. Februar, im Landesteil Nordrhein. Tags darauf, am Donnerstag, den 17. Februar 2022, bieten wir in den beiden anderen Landesteilen unsere digitale Rechtsberatung an.
    24. Jan. 2022
    Damit Studierenden in der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Bafögs entstehen, hat die NRW-Landesregierung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen. Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den nächsten Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert.
    21. Jan. 2022
    Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat en Ministerrat informiert, eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende des Wintersemesters 2021/2022 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz vornehmen zu wollen. Damit die Studentinnen und Studenten bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, soll das laufende Wintersemester als „Null-Semester“ gewertet werden. Bereits im Sommersemester 2020 und den darauffolgenden Semestern hatte der rheinland-pfälzische Landtag eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende der Hochschulen in Rheinland-Pfalz beschlossen.
    19. Jan. 2022
    Düsseldorf. Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern fehlen jedes Jahr 1,23 Milliarden Euro Investitionsmittel für Substanzerhalt und Modernisierung bei Gebäuden und Anlagen. Die vom Land 2019 bereitgestellten 626 Millionen Euro deckten nur etwa ein Drittel des tatsächlichen Bedarfs von rund 1,85 Milliarden Euro, wie das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (Essen) und die hcb GmbH in ihrem neuen Investitionsbarometer NRW feststellen. „Die Krankenhäuser in NRW leben schon seit vielen Jahren auf Kosten der eigenen Substanz. Die nächste Landesregierung muss diesen Substanzverzehr in den Krankenhäusern zügig beenden. Dafür muss sie eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung dieser elementaren Daseinsvorsorge sicherstellen“, forderte der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Ingo Morell.
    19. Jan. 2022
    Impfzwang, Impfpflicht, Impfdruck – wo stehen wir als Ärztinnen und Ärzte? Unser Alltag im dritten Corona-Jahr: 3.000 Corona-Infizierte werden zurzeit im Bundesgebiet intensivmedizinisch behandelt. 1.800 müssen beatmet werden. Gegenwärtig sind 18 Prozent der 25.000 Intensivbetten frei. „In Deutschland ist die aktuelle Lage nicht angespannt“, bilanziert das Divi-Intensivregister am 16. Januar, denn freie Intensivbetten seien noch verfügbar. Wir haben uns in den MB-Hauptversammlungen für eine berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. In unseren Ärztekammern sogar für eine Impflicht der über 18-Jährigen Bevölkerung. Dafür hatten wir gute Gründe. Die Risiken der Infektion haben wir weitaus größer eingeschätzt als die Gefahren der Impfung. Nüchterne Zahlen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: Am 16. Januar werden in beiden Ländern 310 Covid-Patienten beatmet, weitere 219 liegen auf den Intensivstationen. 1.215 Intensivbetten sind derzeit noch frei. Müssen wir angesichts dieser Lage unsere Meinung ändern?
    18. Jan. 2022
    Mainz. Omikron hat sich als vorherrschende Variante durchgesetzt. Trotz milderem Verlauf bleibt das Virus ein hohes Risiko für die Menschen – vor allem für jene, die nicht geimpft sind. "Wir erwarten weiter stark steigende Fallzahlen und eine entsprechende Belastung in den Krankenhäusern, die ohnehin am Limit arbeiten. Ich bin sehr froh, dass schon heute neben dem Versorgungsaufschlag auch die erste Auszahlung der Ausgleichszahlungen erfolgen konnte. Diese Auszahlung in Höhe von rund 25.583.644,80 Euro umfasst insgesamt vier Wochen“, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.